Bezirksamtsbeschluss 134/18

Beschlussentwurf:

a) Das Bezirksamt beschließt als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplanentwurf 8-83, dass die Planungsinhalte des bisherigen Entwurfs im Wesentlichen beibehalten werden.

Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 8-83 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1:5.000 vom 18.01.2017.

b) Der Bebauungsplan 8-83 bedarf des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung.

c) Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der einzelnen Fachämter ermittelt werden.

d) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird die Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.

Jochen Biedermann
Bezirksstadtrat