Beschluss 114/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.:
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung

Verlängerung der Veränderungssperre XIV-24-1/31 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Lahnstraße 33A, Naumburger Straße 33 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIV-24-1

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Lahnstraße 33A, Naumburger Straße 33 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIV-24-1 wird gemäß § 14 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntnmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) die Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.

Die Verlängerung der Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG-BauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBI. S. 664) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Jochen Biedermann

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat