Martin Hikel
Beschluss 114/18
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode
Sitzung am:
Drs. Nr.:
Lfd. Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
Verlängerung der Veränderungssperre XIV-24-1/31 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Lahnstraße 33A, Naumburger Straße 33 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIV-24-1
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Lahnstraße 33A, Naumburger Straße 33 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIV-24-1 wird gemäß § 14 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntnmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) die Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.
Die Verlängerung der Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AG-BauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBI. S. 664) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.
Berlin-Neukölln, den
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Jochen Biedermann
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Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat
Bezirksamt Neukölln
- Tel.: +49 30 90239 0
- Fax: +49 30 90239 3740
- E-Mail an die Zentrale Poststelle des Bezirksamtes Neukölln