Beschluss 111/18

Beschlussentwurf:

Das Bezirksamt wägt die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ab und beschließt gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans XIV-218a vom 05.09.2017 für die Grundstücke Delbrückstraße 33-44, Bendastraße 6, Glasower Straße 27-28, sowie Glasower Straße 30-35 im Bezirk Neukölln.
Gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB ist der Bebauungsplan XIV-218a der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anzuzeigen.
Die Vorlage des Entwurfs an die Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung erfolgt, wenn die zuständige Senatsverwaltung erklärt, dass sie keine Beanstandungen erhebt oder die Frist von zwei Monaten nach Eingang der Anzeige verstrichen ist.

Jochen Biedermann
Bezirksstadtrat