Beschluss 110/18

Beschlussentwurf:

a. Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an den Bezirksamtsbeschluss vom 22.01.2001 (BA-Vorlage Nr. 05/01, ABl. S. 913), den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-185fb um die Grundstücke Delbrückstraße 59-67, Karl-Marx-Straße 260/274, Glasower Straße 1, 3-10, 60, 62-68 und Juliusstraße 1-10 zu reduzieren.

Der Bebauungsplan XIV-185fb umfasst nunmehr die Grundstücke Delbrückstraße 54/58, Bruno-Bauer-Straße 9-10, 14-17, 17A, 18, Glasower Straße 11-14, 51-54, 56, 58-59, Juliusstraße 16-19 und Bendastraße 13, 13A und 14-15 im Bezirk Neukölln. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfes ist die planungsrechtliche Sicherung eines Allgemeinen Wohngebiets gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie von Flächen für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“.

Des Weiteren beschließt das Bezirksamt die Aufstellung des Bebauungsplanes 8-86 für die Grundstücke Delbrückstraße 59-65, Glasower Straße 3-10, 60, 62-67 und Juliusstraße 3-10 im Bezirk Neukölln.

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfes ist die planungsrechtliche Sicherung eines Mischgebietes gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Die Planunterlagen für den reduzierten Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-185fb sowie für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8-86 bilden die Planausschnitte im Maßstab 1 : 5.000 vom 12.02.2018.

b. Die Bebauungspläne XIV-185fb und 8-86 bedürfen der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung.

c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der einzelnen Dienststellen aufgrund des Beschlusses ermittelt werden.

d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.

Jochen Biedermann
Bezirksstadtrat