Bezirksamtsbeschluss 87/18

Beschlussentwurf:

a. Das Bezirksamt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIV-B4b für die Grundstücke Britzer Damm 54, 54A, 54B, 56/76, 82/96, 100, 104/114, 77, 81/83, 87/91, 99/113, 115, Franz-Körner- Straße 107, Buschrosensteig 1/3, 4, Hannemannstraße 73/75, 77/79, Gradestraße 2/4 sowie Blaschkoallee 71/73, 74, 74A, 74B, 78, 78A, 82 und 82A (Bereich 1) sowie Britzer Damm 141/155 und Fulhamer Allee 52/58 (Bereich 2) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz einzustellen. Der Beschluss Nr. 249/91 vom 17.09.1991 zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIV-B4b wird damit aufgehoben.

Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-B4b bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 vom 18.08.2009.

b. Haushaltsrechtliche Auswirkungen sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden.

c. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt

Jochen Biedermann
Bezirksstadtrat