Bezirksamtsbeschluss 45/18

Beschlussentwurf:

a) Das Bezirksamt beschließt, dass das Gebäude der im Sanierungsgebiet befindlichen Jugendfreizeiteinrichtung „Manege“ durch Neubau oder Sanierung soweit ertüchtigt werden soll, um sowohl die Funktionen im Kontext des Campus Rütli zu erfüllen als auch erweitert als einzige große Einrichtung in der Bezirksregion Reuterstraße die kiezorientierte Versorgung mit Angeboten der Jugendarbeit sicherzustellen.

b) Das Bezirksamt verpflichtet sich, die erweiterte Einrichtung nach dem Neubau bzw. der Sanierung auch den Standards entsprechend mit personellen und sachlichen Ressourcen auszustatten, zu betreiben und eine qualifizierte Kinder- und Jugendarbeit sicherzustellen. Dies ist gleichzeitig Voraussetzung, die erforderlichen Sanierungsmittel zu erhalten.

c) Das Bezirksamt vereinbart, die Manege auch nach Ablauf der Zweckbindungsfrist nach 10 Jahren weiterhin als Jugendfreizeiteinrichtung zu führen, um die Funktion als notwendige Infrastruktur der Jugendförderung in der Bezirksregion langfristig und nachhaltig sicherzustellen.

d) Die fachliche Steuerung der Angebote der Jugend-arbeit, die sich auf den Campus Rütli und auf die gesamte Bezirksregion ausrichten sollen, erfolgt durch das zuständige Jugendamt. Die Bewirtschaftung der Transfermittel erfolgt ebenso durch das Jugendamt.

e) Die inhaltliche Kooperation insbesondere zwischen Schule, Schulträger und Campusleitung im Interesse eines integrierten Sozialisations- und Bildungs-angebots im Rahmen des Campus Rütli wird durch eine entsprechende Vereinbarung abgesichert.

f) Im Neubau werden zwei barrierefrei zugängliche Räume für ein Stadtteilbüro (für Koordination und Beratung) vorgesehen. Darüber hinaus sollen Räumlichkeiten zur Mitnutzung für Stadtteilarbeit vorgesehen werden.

g) Das Gebäude verbleibt im Fachvermögen der Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport.