Die Aufgaben des Allgemeinen Ordnungsdienstes sind vielfältiger Natur. Neben den Tätigkeiten der Gefahrenabwehr ist die Hauptaufgabe vor allem die Ahndung von Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr, die Verhinderung von Vermüllungen oder das Einschreiten bei verhaltensbedingtem Lärm (Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin – LlmSchG)
Die Kontrolle in Grünanlagen oder die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Hundegesetzes gehören ebenfalls dazu. Dabei versteht sich das Ordnungsamt als Dienstleister für Sie und eine Erhöhung der Lebensqualität in Ihrem Umfeld soll das Ziel sein.
Alle Dienstkräfte des Allgemeinen Außendienstes sollen über richtiges Verhalten informieren und aufklären und auch durch Gespräche einer Wiederholung von Ordnungswidrigkeiten vorbeugen. Sie sind aber zur Herstellung der Ordnung berechtigt, ordnungswidriges Verhalten zu ahnden. Dazu können sie Daten erheben, die Identität feststellen, Platzverweise erteilen oder Sachen sicherstellen.