Die Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiert sich an Ihrem Bedarf. Sie setzt sich aus dem Regelbedarf sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen.
Ausschlaggebend ist, ob Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Einkommen sind alle Einnahmen, die Sie während des Bewilligungszeitraumes erzielen. Sowohl auf Vermögen als auch auf Einkommen entfallen bestimmte Frei- bzw. Absetzbeträge.
In Einzelfällen werden Mehrbedarfe übernommen. In der Regel werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.
Das Arbeitslosengeld II wird monatlich im Voraus ausgezahlt.
Die Leistungen können Sie aber nur erhalten, wenn Sie vorher einen Antrag stellen.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier
Informationen zu kommunalen Leistungen finden Sie hier .