Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Mehrbedarfe

Mehrbedarfe sind zusätzliche Aufwendungen, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind, allerdings sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Mehrbedarf nachzuweisen.

Mehrbedarfe sind für folgende Personengruppen vorgesehen:

  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Alleinerziehende von minderjährigen Kindern
  • behinderte Menschen, die tatsächlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten
  • Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen
  • Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasseraufbereitung

Zusätzlich können weitere Mehrbedarfe für folgende Aufwendungen gewährt werden:

  • für Personen, die im Einzelfall einen unabweisbaren, laufenden und nicht nur einmaligen Bedarf haben, soweit diese Aufwendungen nicht auf andere Weise gedeckt werden können, z. B. nicht verschreibungspflichtige Medikamente bei besonderen (chronischen) Erkrankungen oder Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts