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Corona-Tests

Zwei Reagenzgläser werden in der Hand gehalten

Zum persönlichen Schutz und zum Schutz Ihres eigenen Umfelds können Sie sich mit einem Selbsttest, Schnelltest (PoC-Antigen-Test) oder PCR-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Vor Treffen mit vulnerablen Personen sollten Sie vorsorglich einen Corona-Test durchführen.

Die Ansprüche auf Testung im Leistungsumfang der aktuellen Coronavirus-Testverordnung sind zum 01. März 2023 außer Kraft getreten. Damit waren kostenlose Bürgertestungen nach § 4a TestV nur noch bis zum 28. Februar 2023 im Rahmen der Testverordnung möglich. Bietet eine Teststelle weiterhin Testungen in ihren Räumlichkeiten an, handelt es sich seit 01. März 2023 um ein rein privatwirtschaftliches Angebot. Die Testungen können dann nicht mehr über die Testverordnung abgerechnet werden und werden den Testpersonen in Rechnung gestellt. Jeder Teststellenbetreiber entscheidet als Gewerbetreibender eigenständig darüber, ob die Teststelle geschlossen wird oder weiter als privatwirtschaftliches Angebot geführt.

Weiterführende Informationen

BVG Bus

Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus

Der Berliner Senat appelliert weiterhin an die Eigenverantwortung der Berlinerinnen und Berliner. Weitere Informationen

Impfdose

Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

Die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus sind für die Bürgerinnen oder Bürger unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos. Weitere Informationen

FFP2

Handlungsempfehlungen bei Verdachtsfällen

Bei einem verstärkten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sollten sich Betroffene um eine Abklärung bzw. Testung bemühen. Weitere Informationen