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Schulen und Kitas
24.01.2021

Der Präsenzunterricht in Schulen und Volkshochschulen findet bis zum Ablauf des 14. Februar 2021 nicht statt. Es wird schulisch angeleitetes Lernen zu Hause angeboten. Prüfungen und Klausuren dürfen stattfinden. Hierbei gilt jedoch die Vorgabe, dass die Prüflinge den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.
Die Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen sind ebenfalls bis 14. Februar 2021 geschlossen bzw. im Notbetrieb. Eine Notbetreuung ist nur in bestimmten Fällen möglich.
Notbetreuung in Schulen und Kitas
In der Primarstufe sowie in Kitas wird eine Notbetreuung angeboten. Eltern werden jedoch dringend dazu aufgefordert, die Betreuung wenn möglich zu Hause zu gewährleisten. Anspruch auf die Notbetreuung in der Schule haben alleinerziehende Eltern sowie Familien, bei denen mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Dies gilt jedoch nur, wenn keine andere Möglichkeit zur Betreuung besteht. Die schulische Notbetreuung umfasst maximal 8,5 Stunden pro Tag.
In Kitas kann die Notbetreuung nur im Falle eines außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarfs von Alleinerziehenden sowie Familien, bei welchen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, in Anspruch genommen werden. Auch Familien, die sich in einer sozial schwierigen Situation befinden oder deren Kinder einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen, haben Anspruch auf die Notbetreuung. Hierzu ist vorab die telefonische Abstimmung mit der Einrichtung erforderlich.
Zur Liste der systemrelevanten Berufen für die Notbetreuung in Schulen und Kitas – PDF
Private Kinderbetreuung
Unter Einhaltung strenger Richtlinien ist die private Kinderbetreuung im familiären oder nachbarschaftlichen Kreis gestattet. Folgende Vorgaben sind zu erfüllen:- die betreuten Kinder sind nicht älter als zwölf Jahre
- die Beaufsichtigung erfolgt unentgeltlich, nichtgeschäftlich und wechselseitig
- die Betreuung erfolgt in festen Gruppen, welche Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfassen
In der Praxis bedeutet dies, dass sich zwei Haushalte mit Kindern gegenseitig bei der Betreuung unterstützen können, indem die Kinder mal von dem einen, mal von dem anderen Haushalt beaufsichtigt werden.
Möglicher Wechselunterricht für die Abschlussklassen
Für die Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10 an allen weiterführenden Schulen, Jahrgangsstufe 12 an Gymnasien, Jahrgangsstufe 13 an Integrierten Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen) entscheiden die Schulleitungen in Absprache mit den Elternvertretungen, ob die Schüler:innen im Wechselunterricht in festen, kleinen Gruppen oder nur über das schulisch angeleitete Lernen zu Hause unterrichtet werden. Auch die Abschlussklassen der Berufsschulen und der 13. Jahrgang des Beruflichen Gymnasiums dürfen nach Entscheidung der Schulleitung in kleinen, festen Gruppen in Präsenzform unterrichtet werden.
Mehr Informationen zu Schulen und Kitas
Alle relevanten Informationen zu Schulen und Kitas finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Hygienerahmenkonzepte
Musterhygieneplan Corona für die Berliner Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflegestellen
PDF-Dokument (438.0 kB) - Stand: 20.11.2020 Dokument: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Musterhygieneplan für die Primarstufe der Berliner Schulen
PDF-Dokument - Stand: 11.01.2020 Dokument: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Musterhygieneplan für die Sekundarstufe der Berliner Schulen
PDF-Dokument - Stand: 11.01.2020 Dokument: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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Hotline
Wer befürchtet, sich angesteckt zu haben, kann sich telefonisch beraten lassen.
Chatbot zu Corona
Ab sofort beantwortet der Berliner Chatbot Bobbi die Fragen der Bürger:innen zu SARS-CoV-2 und COVID-19