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Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen
28.03.2021

Gaststätten und Kantinen dürfen nicht für den Publikumsverkehr öffnen. Das Anbieten von Speisen und Getränken zur Abholung und zur Lieferung bleibt jedoch gestattet. Kund:innen sind dazu verpflichtet, bei der Abholung in Innenräumen eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske, Kn95- oder FFP2-Maske ohne Ventil) zu tragen. Weiterhin müssen Betreiber:innen geeignete Vorkehrungen treffen, welche den Ablauf der Kaufabwicklung steuern und insbesondere die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gewährleisten.
Sofern eine angemessene Versorgung der Mitarbeiter:innen nicht anders möglich ist, dürfen Kantinen den Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort anbieten. Dies gilt jedoch nicht für Gäste und Besucher:innen.
In der Zeit zwischen 23 und 06 Uhr sind der Ausschank, der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken verboten. Darüber hinaus darf kein Alkohol zum unmittelbaren Verzehr verkauft werden – etwa in Gläsern, Tassen oder Einwegbechern. In Grünanlagen sowie auf Parkplätzen ist der Verzehr von Alkohol bis zum Ablauf des 18. April 2021 nicht gestattet.
- Zur Übersicht der Anwendungsempfehlungen für Betriebe.
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Diese Bestimmungen gehen auf Teil I und II der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zurück.
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Hotlines
Wer befürchtet, sich angesteckt zu haben, kann sich telefonisch beraten lassen: 030 9028 – 2828 (8 bis 20 Uhr)
Impf-Hotline (Buchung von Impfterminen, Fragen zur Buchung): 030 9028 – 2200 (7 bis 18 Uhr)
Chatbot zu Corona
Ab sofort beantwortet der Berliner Chatbot Bobbi die Fragen der Bürger:innen zu SARS-CoV-2 und COVID-19