Drucksache - 1387/XIX  

 
 
Betreff: Möglichkeiten einer Benennung nach Hatun Sürücü prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Entscheidung
03.12.2015 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur      
03.03.2016 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur      
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Kenntnisnahme
12.11.2015 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik vertagt   
14.01.2016 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik      
10.03.2016 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik vertagt   
12.05.2016 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik      
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Beratung
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2016 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Beratung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.02.2015 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, welche Einrichtungen in Tempelhof-Schöneberg für eine Benennung nach Hatun Sürücü in Betracht kommen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Zur Ermittlung möglicher Benennungsvorschläge wurden alle Abteilungen um Stellungnahme gebeten.

 

 

Die Stellungnahme der Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung lautet wie folgt:

 

„Die Idee einer Brücke auf das Tempelhofer Feld im Rahmen der Bebauung des Tempelhofer Feldes hat die Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination aufgegriffen und prüft momentan, ob eine bereits vorhandene alte Eisenbahnbrücke, die aus dem Gebiet Germaniagarten Richtung Tempelhofer Feld führt, renoviert und bis auf das Feld erweitert werden könnte.

Diese könnte dann analog der geplanten Benennung der neuen Brücke nach Hatun Sürücü benannt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch noch nicht gesagt werden, ob und wann eine Renovierung der alten Eisenbahnbrücke und ein entsprechender Zugang darüber zum Tempelhofer Feld möglich wird, so dass auch für die Benennung nach Hatun Sürücü noch keine weitere Aussage getroffen werden kann.

Sollten sich die Pläne für die Brücke nicht realisieren lassen, könnte überlegt werden, ob die im Gebiet vorhandene Seniorenfreizeitstätte Berliner Bär, die zu einem Nachbarschaftszentrum erweitert werden soll, umbenannt werden könnte, das kann aber nur gemeinsam mit den Leuten aus dem Quartier besprochen und entwickelt werden. Die Idee Nr. 1 würde ich deutlich bevorzugen.“

 

Die Stellungnahme der Abteilung Bauwesen lautet wie folgt:

 

„Der Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung ist dem Prüfauftrag aus obiger Drucksache gefolgt und zu folgendem Ergebnis gekommen:

 

Frau Sürücü wohnte zuletzt im Bereich der Oberlandstraße in unserem Bezirk. Der Tatort des Verbrechens, dem sie zum Opfer gefallen ist, liegt an der Oberlandstraße/

Ecke Schaffhausener Straße. Die ursprünglich angedachte Benennung einer noch zu errichtenden Brücke auf das Gelände des Tempelhofer Feldes hätte einen eindeutigen räumlichen Bezug zu diesem Wohnumfeld und somit zu der Geehrten gehabt. Diese Lage im Bereich des Wirkungskreises der Frau Sürücü ist ein ganz bedeutsamer Faktor, der geeignet ist, das Gedenken an die geehrte Person noch zu intensivieren, weil sie quasi in dieser Umgebung „greifbar“ wird.

 

Insofern halte ich als Alternative für die evtl. doch nicht oder erst in ferner Zukunft realisierbare Brücke wiederum nur eine Benennung mit einer eindeutigen Nähe zur damaligen Wohnung und zum Tatort für geeignet.

 

1.   Möglichkeit der (tlw.) Umbenennung einer Straße im Bezirk, OT Tempelhof

 

Der Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung stellt eine teilweise Umbenennung der Germaniastraße, und zwar des „abgekoppelten“ Teilstücks, abzweigend  von der Oberlandstraße (Höhe Hausnummer Germaniastr. 27) bis zum Übergang in die Rohdestraße (Hausnummer 35), zur Diskussion. Eine solche Umbenennung wäre unter Hinweis auf die besondere (nachträglich entstandene) bauliche Situation der Verkehrsanlage rechtlich vertretbar  und auch unter den Gesichtspunkten sowohl der Ehrung der Genannten, als auch des Ordnungsaspekts, der einer Straßenbenennung stets zuerst zugrunde liegen muss, begründbar.

 

Die Besonderheit dieses Teilabschnittes der Germaniastraße liegt darin, dass er mit Fahrzeugen (für Fußgänger gibt es jedoch einen direkten, verbindenden Querweg) nicht unmittelbar vom „Hauptzweig“ derselben, sondern eben erst nach ca. 100 m der Oberlandstraße zu erreichen ist, also keinen direkten Anschluss mehr an den „Hauptteil“ der Germaniastraße hat. Sowohl in verkehrlicher Hinsicht als auch seitens der anliegenden Bebauung hat dieses Straßenstück einen gänzlich anderen Charakter: aus der verkehrsreichen Hauptverkehrsstraße Germaniastraße wird hier - baulich deutlich abgesetzt - eine wesentlich ruhigere Wohnstraße auch mit völlig anderen (nämlich erheblich kleineren) Mietwohnhäusern. 

 Diese Situation ist dem Bau der Stadtautobahn geschuldet: die Germaniastraße, 1898 benannt nach der römischen Göttin und (seit Tacitus) Personifizierung Germaniens bzw. Deutschlands, verlief ursprünglich ab Alt-Tempelhof bis zum damaligen Britzer Weg, dem heutigen Britzer Damm, war also sehr lang. Der östliche Abschnitt in Britz wurde 1982 in den Tempelhofer Weg einbezogen; der in Tempelhof gelegene wurde durch die Autobahn erheblich verkürzt und im Bereich ab Höhe Komturstraße wie schon erwähnt für den Kraftfahrzeugverkehr  „über die Oberlandstraße“ geführt.

 Eine Umbenennung dieses Teilstücks würde eine adresssalische Aufwertung zu einer „eigenständigen“ Straße bedeuten und somit auch eine erhebliche Erleichterung beim Auffinden der Zufahrt für Besucher, Lieferanten, Ortsfremde usw. mit sich bringen.

Dass dieser Straßenteil mit ca. 600 m Entfernung noch relativ nahe am ehemaligen Wohnbereich der Frau Sürücü liegt, käme als Argument für eine Umbenennung dieses Bereiches hinzu.

Ferner ist die Anzahl der anliegenden Grundstücke, die von der Umbenennung betroffen wären, mit den Hausnummern von Nr. 27 bis Nr. 35 begrenzt, ebenso wie die Zahl der anwohnenden Mieter/ Eigentümer*Innen (nur einseitige Bebauung).

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bei Grundstücksanliegern/Anwohner_innen grundsätzlich eine gewisse „Beharrlichkeit“ in Bezug auf den existierenden Straßennamen besteht. Insofern könnte auch die rechtlich zulässige und durchaus sinnvolle Umbenennung langanhaltende Diskussionen und ggfs. Rechtsmittel wie Widerspruch oder Klage gegen die Umbenennung und somit zeitliche Verzögerungen derselben  mit sich bringen.

 

2.    Möglichkeit der Benennung einer Grünfläche im Bezirk, OT Tempelhof

 

Ebenfalls im Bereich des ehemaligen Wohnortes der Frau Sürücü befinden sich zwei begrünte Flächen, von denen eine in Karten den Namen „Oberlandpark“ (ohne jedoch „offiziell“ entsprechend benannt zu sein) und die andere - gelegen an der Rohrbeckstraße (zwischen Holzmannstr. und Bacharacher Straße) - noch gar keinen Namen trägt.

Auch diese Grünflächen können für sich in Anspruch nehmen, nahe an der ehemaligen Wohnung der Frau Sürücü zu liegen, sogar noch etwas näher als die unter 1. vorgeschlagene Germaniastraße.

Beide Flächen kämen nach Einschätzung des Straßen- und Grünflächenamtes für eine offizielle Benennung nach Hatun Sürücü in Frage, insbesondere die Fläche an der Rohrbeckstraße (Grünanlage mit Kinderspielplatz) wäre mangels jeglicher bisheriger Benennung gut geeignet.

Diese Grünanlage liegt nur ca. 250 m Luftlinie von der ehemaligen Wohnung der Frau Sürücü entfernt. Da sie selbst Mutter eines Sohnes war (zum Tatzeitpunkt war er sechs Jahre alt), ist davon auszugehen, dass auch Frau Sürücü diese Grünanlage gekannt haben dürfte. Vielleicht hat sie sogar durch das Spielen ihres Kindes dort auf dem angrenzenden Spielplatz einen besonderen Bezug zu ihr gehabt.

Die Benennung einer Grünanlage hätte den grundsätzlichen Vorteil, dass anders als bei öffentlichem Straßenland als Erschließungsanlage die Anschriften, Grundbuchbezeichnungen, Anliegeranschriften usw. unverändert bleiben können und die Bürger_innen von der Benennung zwar profitieren mögen, jedoch nicht  - wie immer wieder vorgetragen - durch die notwendige Änderung von Personalpapieren, Kfz- und Gewerbeunterlagen, geschäftliche wie private Kopfbogenänderungen usw. beschwert werden. Insofern sind hier erfahrungsgemäß auch  weniger bzw. keine Zeitverzögerungen durch Widersprüche oder gar Klagen gegen eine (Umbenennung zu erwarten.

Insofern wird von hier aus die formelle Benennung der Grünanlage an der Rohrbeckstraße (zwischen Holzmannstraße und Bacharacher Straße) als besonders geeignet vorgeschlagen.

 

Im Fachvermögen der SE FM befinden sich ausschließlich Bürodienstgebäude, die sich aufgrund Ihrer historischen Prägnanz, ihrer geografischen Lage oder aufgrund ihrer „funktionalen Besetzung“ nicht für eine entsprechende Benennung eignen.

U.U. stellt jedoch das Gebäude in der Kurmärkischen Straße ein geeignetes Objekt dar, da es als „Familientreffpunkt“ betrieben wird.

 

Ich empfehle, im Vorfeld die Stellungnahme des Sozialamtes einzuholen.

 

Hierzu hat die Dezernentin der Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung folgende Anmerkungen gemacht:

 

„1.:Es wäre besser und  angemessener, Hatun Sürücü nicht so weit von ihrem Wohnort und gleichzeitig dem Ort ihrer Ermordung entfernt, zu erinnern.

 

2.: Ein öffentlicher Ort, eine Brücke oder ein Platz sind einem Gebäude deutlich vorzuziehen, weil damit mehr Menschen erreicht werden.

 

3.: Der Familientreffpunkt Kurmärkische Straße ist in einem baulich schlechten Zustand. Trotz der Möglichkeit, aus dem QM-Baumittelfonds für die dringend notwendige Sanierung Geld zu erhalten, kann der Bezirk davon keinen Gebrauch machen, weil im Hochbaubereich das Personal fehlt. Ein Gebäude in einem derart schlechten Zustand verbietet sich aus meiner Sicht für die Ehrung.

Last but not least hat Hatun Sürücü weder zum Gebäude noch zum Quartier einen Bezug“

 

Die Abteilungen für Bildung, Kultur und Sport sowie für Jugend, Ordnung, Bürgerdienste haben Fehlanzeige gemeldet.

 

 

In der Fach AG Mädchen und junge Frauen wurde am 16.4.2015 die Drucksache Nr.:

1387/XIX diskutiert, um aus diesem Fachgremium mit Pädagoginnen der Jugend- und Mädchenarbeit ein Meinungsbild zu erhalten.

 

Im Ergebnis haben sich sowohl die Fach AG Mädchen und junge Frauen, inklusive die Koordinatorin in der Fachleitung Jugendförderung für Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit als auch die Frauenbeauftragte gegen die Benennung einer bezirklichen Einrichtung nach Hatun Sürücü ausgesprochen.

 

 

Die Entscheidung wurde wie folgt begründet:

 

Mit der Ermordung Hatun Sürücüs im Namen einer vermeintlichen Familienehre muss beides verbunden werden: Dass Hatun Sürücü mit außerordentlichem Mut und Entschlossenheit ein selbstbestimmtes Leben führen wollte und insofern - nicht zuletzt auch wegen ihrer Bildungsbewusstheit ein Vorbild/eine Symbolfigur für Integrations- und Emanzipationswillen ist; doch zugleich ist sie genau wegen ihres Mutes zu einem selbstbestimmten Leben zum Opfer einer perfiden patriarchalen Unterwerfungsstrategie geworden und musste deswegen sterben.

In einem nicht unerheblichen Teil der medialen Öffentlichkeit wird immer noch der Opferstatus von Hatun Sürücü in den Vordergrund gerückt - zuweilen auch ausschließlich von dem Mord und dem Opfer berichtet.

Dieses machen sich auch rechte Bewegungen, rechtsextrem orientierte Kräfte zunutze, indem sie Zwangsheirat und den sogenannten Ehrenmord instrumentalisieren im Sinne einer ethnisierenden Zuschreibung nach dem Motto - Gewalt gegen Frauen gebe es nur in Migrantenfamilien oder zumindest die Wahrnehmung/vermeintliche „Tatsachenbeschreibung“ in diese Richtung verzerren.

Zahlreiche Studien belegen indessen, dass Gewalt gegen Frauen - häusliche und sexualisierte Gewalt - in allen sozialen Schichten, in allen Ethnien, religiösen Zugehörigkeiten und auch in allen Bildungsmilieus vorkommen. Zwangsverheiratung wird in der Fachöffentlichkeit als eine Form von häuslicher Gewalt definiert.

Die Benennung einer Einrichtung nach Hatun Sürücü wäre zu einseitig in dem oben beschriebenem Sinne besetzt und vorbelastet.

 

 

Gleichwohl wurde in der Diskussion am 16.4.2015 in der Fach AG Mädchen und junge Frauen eine fachliche, inhaltlich differenzierte und vertiefte Debatte zum Thema Zwangsverheiratung und Mord im Namen der Ehre begrüßt, da betroffene Mädchen und junge Frauen vor allem pragmatische Hilfe und Unterstützung sowie Prävention benötigen, die auf kluger Bedarfsanalyse und gut abgestimmter Vernetzung und Koordinierung fußen .

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung die Vorschläge zur Kenntnis zu nehmen und die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen