Organspende

Puzzleteile mit der Aufschrift Organspende

Etwa 11.000 Menschen in Deutschland warten auf ein gespendetes Organ. Mehr als 1.000 von ihnen sterben jedes Jahr, weil es nicht möglich war, ihnen rechtzeitig zu helfen. Wer im Organspendeausweis der Entnahme und Transplantation von Organen nach seinem Tod zustimmt, schenkt denen, die sie benötigen, die Chance auf ein neues Leben.

Dem geltenden Gesetz nach bedarf eine Organspende in Deutschland immer der Einwilligung durch den potenziellen Spender oder seine Hinterbliebenen. Zeitlebens kann jeder grundsätzlich selbst entscheiden, ob er oder sie Spender werden möchte oder nicht und diese Entscheidung verbindlich im Organspende-Register oder im Organspendeausweis festhalten. Der entsprechende Eintrag kann Angehörigen im Ernstfall die Antwort auf eine schwierige Frage ersparen.

Informationsquellen zur Organspende

Broschüre zum Thema Organspende: Entscheidung fürs Leben

Die von der Techniker Krankenkasse herausgegebene Broschüre “Entscheidung fürs Leben” bietet detaillierte Informationen zum Thema Organspende. Sie soll Menschen, die selbst eine Organspende in Erwägung ziehen oder eine Entscheidung für Angehörige treffen müssen dabei unterstützen, sich eine Meinung zu diesem Thema zu bilden.

  • Entscheidung fürs Leben - Organspender und ihre Angehörigen

    PDF-Dokument (3.7 MB) - Stand: 2012

Informationskampagne: Organspende für Berliner Türkinnen und Türken

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat im November 2012, im Juni 2013 und September 2013 zusammen mit dem Radiosender Metropol FM eine Informationskampagne zum Thema Organspende für türkischsprachige Berlinerinnen und Berliner durchgeführt. Ziel der Kampagne war es, in Berlin lebende Türkinnnen und Türken für das Thema Organspende zu sensibilisieren und die Bereitschaft zum Ausfüllen eines Organspendeausweises zu erhöhen. Zur Unterstützung der Radiokampagne wurde eine Broschüre in türkischer Sprache herausgegeben, die die häufigsten Fragen zum Thema Organspende beantwortet.

  • Organ bağışı hayat kurtarır

    PDF-Dokument (4.0 MB) - Stand: 2013

Vorderseite eines Organspendeausweises

Weitere Informationen zur Organspende

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert umfassend zum Thema Organspende und bietet den Organspendeausweis zum Herunterladen an. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), die die Organspende in Deutschland nach dem Transplantationsgesetz koordiniert, fasst auf ihren Webseiten u.a. gesetzliche Grundlagen, Statistiken und Fachinformationen zusammen. Auf den Seiten der DSO können Sie den Organspendeausweis ebenfalls herunterladen oder über das gemeinsame Infotelefon Organspende der DSO und BZgA montags bis freitags von 09:00-18:00 Uhr kostenlos unter (0800) 90 40 400 bestellen. Das Team des Infotelefons beantwortet außerdem Fragen zu Organspende und -transplantation und nimmt Bestellungen von kostenlosem Informationsmaterial entgegen.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland bildet das Transplantationsgesetz (TPG) die rechtliche Grundlage für Organspenden, Gewebespenden werden durch das Gewebegesetz (GewebeG) geregelt. Gemäß § 2 (2), Satz 3 TPG können einwilligungsfähige Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr in eine Organspende einwilligen oder die Übertragung der Entscheidung auf Dritte wirksam erklären. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann einer Organspende widersprochen werden.

Gesetz zur Erhöhung der Organspendebereitschaft

Am 1. November 2012 ist das “Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz” in Kraft getreten, das das Ziel, die Organspendebereitschaft in Deutschland zu erhöhen, gesetzlich verankert. Es sieht eine breite Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende vor. So sollen alle Krankenversicherten ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig befragt werden, ob sie nach ihrem Tod zu einer Organspende bereit sind. Der Bundesrat stimmte der Entscheidungslösung am 15. Juni 2012 zu.
Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.