Krankenversicherung für EU-Bürgerinnen und -Bürger

Europäische Krankenkarte

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) haben das Recht, jederzeit in die anderen Staaten der EU einzureisen, dort zu leben und zu arbeiten. In Deutschland haben sie grundsätzlich Anspruch auf Unterstützung im Krankheitsfall. Die Art und der Umfang der Unterstützung sind jedoch an einige Bedingungen geknüpft.

Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland

Wer gerade erst nach Deutschland gekommen ist oder nur vorübergehend bleibt – zum Beispiel für ein Studium oder Urlaub – und in seinem Herkunftsland krankenversichert ist, kann seine Krankenversicherung vorübergehend behalten. Um behandelt zu werden, müssen Betroffene ihre Europäische Krankenversicherungskarte EHIC vorlegen, die alle Behandlungen bei akuten Erkrankungen oder einem Unfall abdeckt. Auch die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Anspruch auf den vollen Behandlungsumfang haben allerdings nur Menschen, die gesetzlich, freiwillig oder privat in einer deutschen Krankenkasse versichert sind.

EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Deutschland arbeiten

Menschen aus der EU, die in Deutschland arbeiten und angestellt sind, sind gesetzlich krankenversichert. Damit haben sie Anspruch auf den vollen Leistungsumfang der medizinischen Versorgung. Selbstständige und Arbeitssuchende können sich privat krankenversichern oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Kann der Versicherungsbeitrag nicht aufgebracht werden, ist die gesundheitliche Versorgung nach dem SGB II möglich.

Schwierigkeiten beim Zugang zu Leistungen der Krankenversicherung

Auch wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland im Krankheitsfall grundsätzlich abgesichert sind, erweist sich die Umsetzung in der Praxis in einigen Fällen als ausgesprochen schwierig. Dies trifft insbesondere auf EU-Bürgerinnen und -bürger zu, die bereits in ihren Heimatländern unter sehr schwierigen Bedingungen am Rande der Gesellschaft lebten. Viele unter ihnen gehören zur größten europäischen Minderheit der Roma. Häufig kennen sie die Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz im europäischen Ausland nicht, erforderliche Unterlagen sind schwer zu beschaffen. Aufgrund prekärer Lebensverhältnisse können Betroffene oft keine private Krankenversicherung abschließen oder medizinische Behandlungen selbst bezahlen.

Seit 2014 wird in Berlin der Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma (PDF) umgesetzt. Der Aktionsplan legt ein besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung der gesundheitlichen Mindestversorgung.

Weiterführende Informationen

Clearingstelle eröffnet

Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen

Die Clearingstelle richtet sich an Menschen, die nicht krankenversichert sind, und hilft denjenigen dabei, in eine Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Weitere Informationen

Vater, Mutter mit 2 Kindern

Landesamt für Einwanderung

Das Landesamt für Einwanderung ist für Aufenthaltstitel und Einbürgerungsanträge zuständig. Weitere Informationen

Krankenversicherung

Menschen ohne Krankenversicherung

Übersichtsseite: Für Flüchtlinge, Asylsuchende, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und andere Menschen ohne Krankenversicherung gibt es verschiedene Regelungen. Weitere Informationen