Krankenversicherung für EU-Bürger

Zwei Reisepässe in Jeanstasche

EU-Bürgerinnen und -bürger haben das Recht, jederzeit in die anderen Staaten der Europäischen Union einzureisen, dort zu leben und arbeiten. In Deutschland haben sie grundsätzlich Anspruch auf Unterstützung im Krankheitsfall. Die Art und der Umfang der Unterstützung sind jedoch an einige Bedingungen geknüpft.

EU-Bürger, die vorübergehend in Deutschland sind

Wer gerade erst nach Deutschland gekommen ist oder nur vorübergehend bleibt (z. B. Urlauber, Studenten) und in seinem Herkunftsland krankenversichert ist, kann diese Krankenversicherung vorübergehend behalten. Für eine Behandlung ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte EHIC notwendig, die alle Behandlungen bei akuten Erkrankungen oder einem Unfall abdeckt. Auch die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Nur wer in einer deutschen Krankenkasse gesetzlich, freiwillig oder privat versichert ist, hat Anspruch auf den vollen Behandlungsumfang.

EU-Ausländer, die in Deutschland arbeiten

EU-Ausländer, die in Deutschland arbeiten und angestellt sind, sind gesetzlich krankenversichert. Selbstständige und Arbeitssuchende können sich privat krankenversichern oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Kann der Versicherungsbeitrag nicht aufgebracht werden, ist die gesundheitliche Versorgung nach dem SGB II (Hartz IV) möglich.

Schwierigkeiten beim Zugang zu Leistungen der Krankenversicherung

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für EU-Bürgerinnen und -bürger, die sich in Deutschland aufhalten, eine Absicherung im Krankheitsfall besteht. Die Umsetzung in der Praxis erweist sich jedoch bei einem Teil der Zuwanderer als ausgesprochen schwierig. Dies trifft insbesondere auf EU-Bürgerinnen und -bürger zu, die bereits in ihren Heimatländern unter sehr schwierigen Bedingungen am Rande der Gesellschaft lebten. Viele unter ihnen gehören zur größten europäischen Minderheit der Roma. Häufig kennen sie die Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz im europäischen Ausland nicht, erforderliche Unterlagen sind schwierig zu beschaffen. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder die Bezahlung von notwendigen medizinischen Behandlungen aus eigenem Einkommen scheitern häufig an den prekären Lebensverhältnissen.

Die Koalition zwischen SPD und CDU hat sich daher vorgenommen, gemeinsam mit den Bezirken Angebote für Roma zu koordinieren und Wege zur Einbeziehung von Roma zu finden. Dafür hat die Koalition im Juli 2013 den Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma beschlossen und setzt diesen seit 2014 um.