Gesetzliche Krankenversicherung

Kugel Gesundheit

Die gesetzlichen Krankenkassen erfüllen die ihnen vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich in eigener Verantwortung (Selbstverwaltung).

Dabei unterliegen sie staatlicher Aufsicht. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für die gesetzliche Krankenkasse maßgeblich ist (Rechtsaufsicht).

Sofern gesetzlich Krankenversicherte mit einer Entscheidung ihrer Krankenkasse nicht einverstanden sind, können sie grundsätzlich im Wege des Widerspruchsverfahrens und ggf. anschließend im Rahmen einer Klage vor dem zuständigen Sozialgericht eine rechtsverbindliche Klärung herbeiführen. Hierbei sind die entsprechenden Rechtsbehelfsfristen zu beachten.

Bei etwaigen Rechtsverstößen können sich gesetzlich Krankenversicherte an die für ihre gesetzliche Krankenkasse jeweils zuständige aufsichtsführende Bundes- oder Landesbehörde wenden.

Bundesaufsicht

Unter Bundesaufsicht, und damit der Aufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), stehen alle bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen.

Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.

Übersicht über die bundesunmittelbaren Krankenkassen:

Landesaufsicht

Gesetzliche Krankenkassen, deren Zuständigkeit sich nicht über mehr als drei Bundesländer hinaus erstrecken, unterliegen einer bestimmten Landesaufsicht.

In der Regel ist im Impressum des Internetauftritts der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse angegeben, welches Land bzw. welche Aufsichtsbehörde die Rechtsaufsicht über die jeweilige gesetzliche Krankenkasse führt.

Das Land Berlin und damit die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung übt keine Rechtsaufsicht über eine Krankenkasse aus, so dass auch keine Überprüfung von Einzelfällen erfolgen kann. Hierfür sind die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden zu kontaktieren. In der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung werden ausschließlich Grundsatzfragen der gesetzlichen Krankenkassen insbesondere im Rahmen der Beteiligung des Landes im Bundesrat oder der Gesundheitsministerkonferenzen bearbeitet.

Private Krankenkassen

Private Krankenversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die Krankenversicherungen anbieten. Das Versicherungsverhältnis kommt anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht kraft Gesetzes, sondern durch privatrechtlichen Vertrag zustande.

Die Aufsicht wird ausschließlich durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt.