Bei Reisen bis zu 30 Tagen in die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Schweiz, Liechtenstein und Kroatien) können ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mit einer von der Ärztin oder vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung mitgenommen werden. Die Bescheinigung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erhältlich und muss dort beglaubigt werden.
Informationen zur Bescheinigung und zum Verfahren bei Reisen mit Betäubungsmitteln in Staaten außerhalb des Schengen-Raums (zum Beispiel in die Türkei) bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die notwendigen Formulare stehen dort zum Herunterladen zur Verfügung.