Betäubungsmittel

Spritze

Der Oberbegriff “Betäubungsmittel“ umfasst Suchtstoffe und -zubereitungen aller Art mit und ohne therapeutischen Nutzen. Zu den therapeutisch und für die Substitutionsbehandlung eingesetzten Betäubungsmitteln gehören zum Beispiel starke Schmerzmittel sowie Cannabis, Kokain und Heroin in ausgewählten Zubereitungen. Auch illegale Drogen wie Mescalin, Heroin, LSD, Cannabis oder Amphetamine gehören zu den Betäubungsmitteln. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt, welche Stoffe und Zubereitungen genau in Deutschland als Betäubungsmittel gelten.

Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Die Erteilung von Erlaubnissen zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Details für die Verschreibung, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln regelt die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Berliner Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig.

Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Schweiz, Liechtenstein und Kroatien) können ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mit einer von der Ärztin oder vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung mitgenommen werden. Die Bescheinigung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erhältlich und muss dort beglaubigt werden.

Informationen zur Bescheinigung und zum Verfahren bei Reisen mit Betäubungsmitteln in Staaten außerhalb des Schengen-Raums (zum Beispiel in die Türkei) bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die notwendigen Formulare stehen dort zum Herunterladen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Schmerzmittel

Landessuchtbeauftragte

Die Landessuchtbeauftragte koordiniert die verschiedenen Bereiche der Drogen- und Suchtpolitik in Berlin. Weitere Informationen

Ein Stethoskop, eine Spritze und Tabletten liegen auf einem Tisch

Arzneimittel und Medizinprodukte

Informationen zum Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelwesen in Berlin und zu Medizinprodukten. Weitere Informationen

Studienergebnis

Gesundheitsberichterstattung

Informationen zu Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie und Gesundheitsinformationssystemen der Senatsverwaltung für Gesundheit. Weitere Informationen