Europa in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Menschen verschiedener Nationalitäten stehen in einer Reihe und winken

Bereich Arbeit und Soziales

Beschäftigungspolitik

Die Beschäftigungspolitik liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit jedes Mitgliedstaates der EU. Um aber die gemeinsame Zielsetzung zu erreichen, ein durchweg hohes Beschäftigungsniveau in der EU zu schaffen, haben sich die Mitgliedstaaten darauf verständigt, ihre Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik zu koordinieren und eine europäische Beschäftigungsstrategie zu entwickeln.

Die EU ist ein wichtiger und unverzichtbarer Partner der Berliner Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nimmt über die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) und den Bundesrat Einfluss auf den fortlaufenden Prozess der Strategiebildung der EU zum Thema Beschäftigung. Zudem bringt sie sich im Rahmen der Erstellung des Nationalen Reformprogramms für die Bundesrepublik Deutschland ein. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales verfolgt insbesondere das Ziel, ein soziales Europa zu stärken und Beschäftigtenrechte zu schützen. Dies bedeutet gleichermaßen, dass soziale Fehlentwicklungen auf EU-Ebene erkannt und verhindert werden und nationale bzw. regionale Gestaltungsspielräume erhalten bleiben müssen.

Die europäische Beschäftigungspolitik ist eng mit der Regional- und Strukturpolitik verknüpft. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nimmt finanzielle Förderungen der EU, vor allem aus dem ESF, in Anspruch und setzt die Mittel im Sinne der europäischen Beschäftigungsstrategie ein.

Die europäische Kohäsionspolitik 2021-2027 sieht als eines von fünf politischen Zielen ein sozialeres Europa vor, das die Europäische Säule sozialer Rechte umsetzt und hochwertige Arbeitsplätze, Bildung, Qualifizierung und soziale Inklusion fördert.

Mit den Mitteln des ESF und des EFRE hat die EU in den zurückliegenden Jahren das Zusammenwachsen der geteilten Stadt und die Bewältigung des Strukturwandels in erheblichem Umfang unterstützt. Um in Zukunft eine Politik des Beschäftigungswachstums und des sozialen Zusammenhalts fortsetzen zu können, ist das Land Berlin auf die EU-Förderung angewiesen. Daher beteiligt sich die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales aktiv an den fortlaufenden Diskussionen um die Ausgestaltung der Strukturfonds zur Formulierung der Interessen und Vorstellungen des Landes Berlin.

Im Rahmen des EFRE fördert das Land den Ausbau der Sozialen Infrastruktur über die Stadtteilzentren. Das Teilprogramm „Stadtteilzentren II“ (STZ II) ist eingebettet in das Berliner Gesamtprogramm „Zukunftsinitiative Stadtteil II“ (ZIS II) und somit Teil einer ressortübergreifenden Stadtentwicklungspolitik.

Berlin wird ebenso wie andere europäische Metropolen im Rahmen der Beschäftigungspolitik mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert. Sich auszutauschen, voneinander zu lernen und gemeinsame Ziele zu formulieren, ist daher äußerst gewinnbringend. Berlin – vertreten durch die für Arbeit zuständige Abteilung – ist Mitglied in einigen städterelevanten europäischen Netzwerken, u.a. der Partnerschaft „Jobs and Skills“ im Rahmen der europäischen Städteagenda und arbeitet aktiv bei EUROCITIES mit.

Die Partnerschaft „Jobs and Skills“ – eine von zwölf thematischen Partnerschaften der EU-Städteagenda – hat sich die Verbesserung der europäischen, nationalen und regionalen Gesetzgebung zum Ziel gesetzt und will für effektivere Finanzierung sowie besseren Wissensaustausch sorgen. Im Rahmen des Städtenetzwerks EUROCITIES werden etwa aktuelle Fragen zur demografischen Entwicklung, zu Migration und zur Mobilität der Arbeitskräfte diskutiert und Lösungsansätze entwickelt.

Strukturfondsförderung

Die für die Strukturfondsförderperiode 2014-2020 (n+3-Regelung) bestimmende europäische 2020-Strategie ist auch für den Sozialbereich richtungsweisend. Ziel ist, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffenen Personen in Europa signifikant zu senken und damit soziale Disparitäten zu mindern. In der Abteilung Soziales werden mit dieser Schwerpunktsetzung seit vielen Jahren im Rahmen der Kohäsionspolitik Projekte, die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert werden, gefördert. Sie haben zum Ziel, die aktive soziale Eingliederung von Menschen mit besonderen Problemlagen zu fördern sowie die soziale Infrastruktur auszubauen und zu stützen.

Die EFRE-Mittel werden im Rahmen einer ressortübergreifenden Stadtentwicklungspolitik für das Teilprogramm „Stadtteilzentren II“ des Berliner Gesamtprogramms „Zukunftsinitiative Stadtteil II“ eingesetzt. Über die Prioritätsachse B „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ setzt die Abteilung Soziales ESF-Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen und im Rahmen des Bürgerschaftlichen Engagements um. Mit zusätzlichen Mitteln aus der Initiative REACT-EU werden über den ESF unter dem spezifischen Ziel “Verbesserung der Lebensverhältnisse von Menschen, die von den sozialen Folgen der Pandemie in besonderem Maß betroffen sind” Maßnahmen für Wohnungslose und im Rahmen der Mobilen Stadtteilarbeit gefördert.

Europäische Säule Sozialer Rechte (ESSR)

Die am 17. November 2017 proklamierte Europäische Säule Sozialer Rechte fasst 20 Grundprinzipien sowie Rechte zur Unterstützung fairer und gut funktionierender Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme zusammen und gliedert diese in drei Kapitel:

  1. Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang (allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen, Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, aktive Unterstützung für Beschäftigung)
  2. Faire Arbeitsbedingungen (sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, faire Löhne und Gehälter, Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungs¬schutz, sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld)
  3. Sozialschutz und soziale Inklusion (Betreuung und Unterstützung von Kindern, Sozialschutz, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Mindesteinkommen, Alterseinkünfte und Ruhegehälter, Gesundheitsversorgung, Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Langzeitpflege, Wohnraum und Hilfe für Wohnungslose, Zugang zu essenziellen Dienstleistungen)

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vertritt die Interessen Berlins und setzt sich dafür zusammen mit anderen Bundesländern weiterhin u.a. für gemeinsame ambitionierte Mindeststandards bei Löhnen und sozialer Sicherung zur Vermeidung einer Standardabsenkung im Sinne einer Aufwärtskonvergenz und für eine stärkere sozialpolitische Prioritätensetzung der EU ein. Unterstrichen wird dieses Anliegen insbesondere durch die Stellungnahme des Landes Berlin zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte vom 30. November 2020, die der Kommission übermittelt wurde.

Um die Grundsätze des ESSR mit konkreten Vorhaben zu füllen, hat die EU-Kommission im März 2021 einen Aktionsplan zur Umsetzung der ESSR veröffentlicht, der einen Fahrplan für ein soziales Europa bis 2030 enthält. Dabei hat die EU-Kommission drei Kernziele formuliert, die bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen:

  1. mindestens 78 % der Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren sollen einen Arbeitsplatz haben,
  2. mindestens 60 % der Erwachsenen sollen jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen und
  3. um mindestens 15 Millionen soll die Zahl der von Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohten Menschen in der EU sinken.

Europäischen Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit:

Im Kontext des Rahmenthemas Sozialschutz und soziale Inklusion sieht die EU die Überwindung von Obdachlosigkeit als einen zentralen Ansatz, Armut und Benachteiligung zu bekämpfen und Inklusion zu fördern. Hierbei wird betont, dass „Maßnahmen zur Beendigung von Obdachlosigkeit nur durch einen maßgeschneiderten lokalen oder regionalen Ansatz erfolgreich sein können“.

Darüber hinaus bedarf es eines europäischen Impulses im Zusammenhang mit der Zielsetzung Obdachlosigkeit in der gesamten EU bis 2030 zu beenden. Als dieser Impuls wird eine im 2. Quartal 2021 eingerichtete Europäische Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit betrachtet. Diese soll Mitgliedsstaaten, Städten und Dienstanbietern beim Austausch von bewährten Verfahren und der Identifizierung effizienter und innovativer Ansätze Unterstützung bieten.

Auch wenn die Bekämpfung von Obdachlosigkeit, als ein wichtiger Indikator für Armut und Ausgrenzung, immer von länderspezifischen Regelungen und lokalen Möglichkeiten abhängig ist, sind die Gründe, die zu Obdachlosigkeit führen, in der Regel vergleichbar. Daher begrüßt das Land Berlin die Einführung einer Europäischen Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit.

Die Plattform kann die Möglichkeit bieten, sich mit anderen Expertinnen und Experten der Wohnungslosenhilfe zu vernetzen und best practice-Ansätze kennenzulernen, um solche auf die lokalen und regionalen Erfordernisse und Möglichkeiten zu adaptieren. Berlin hat sich die Vermeidung und Prävention von Obdach- und Wohnungslosigkeit als politisches Ziel gesetzt und viele Prozesse hierfür aufgesetzt, die beständig weiterentwickelt werden.

Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen:

Der von der Europäischen Kommission vorgelegte „Aktionsplan Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021‑2030“ ist neben der ESSR ein wichtiger Orientierungsmaßstab zur Verbesserung der Zugänglichkeit in allen Lebensbereichen für Menschen mit Behinderungen.

Der Sozialraum als Arbeits-, Lern- und Lebensraum spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Es ist wichtig, den Fokus noch mehr auf den Abbau von Teilhabebeschränkungen und Barrieren sowie die Aktivierung von Ressourcen im Sozialraum der Menschen mit Behinderungen zu legen. Der Sozialraum spielt zudem eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung inklusiver Gemeinwesen.

Die aktive und informierte Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an allen diese Menschen betreffenden Entscheidungen findet bisher noch zu wenig Berücksichtigung in der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ist doch die Gewährung von Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen im Sinne des Disability Mainstreamings eine wichtige Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hierfür braucht es den Aufbau nötiger partizipativer Verfahren und Strukturen. Berlin ist hier bereits seit vielen Jahren tätig und es wird fortwährend daran gearbeitet, diesen Prozess aktiv voran zu bringen.

Sozialpolitisches Scoreboard:

Das im Rahmen der ESSR aufgesetzte sozialpolitische Scoreboard ist ein erprobtes Instrument des sozialpolitischen Monitorings auf europäischer Ebene. Eine beständige Anpassung und Erweiterung des Scoreboards werden begrüßt und sind geeignet, die Umsetzung der im Aktionsplan vorgesehenen sozialpolitischen Ziele genauer beobachten und analysieren zu können. Berlin wird sich in dem Prozess, notwendige Anpassungen an den zu beobachtenden Indikatoren des Scoreboards vorzunehmen und zu prüfen, nicht verschließen.

Europäische Beschäftigungsstrategie / Beschäftigungspolitische Leitlinien

Die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) existiert seit 1997. Darin geben sich die EU-Mitgliedsstaaten eine Reihe gemeinsamer Ziele für ihre Beschäftigungspolitik. Das Hauptziel ist die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen in der EU. Die Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erfolgt im Rahmen des Europäischen Semesters.

Grundlage sind die beschäftigungspolitischen Leitlinien, die von der EU-Kommission vorgeschlagen, von den Regierungen der Mitgliedsstaaten beschlossen und vom Rat der EU angenommen werden:

  1. Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften, vor allem durch Empfehlungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und gerechtere Arbeitsbesteuerung und Lohnfestsetzung.
  2. Verbesserung des Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationen durch Behebung struktureller Schwächen in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Verringerung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit.
  3. Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte vor allem durch Abbau der Segmentierung des Arbeitsmarkts sowie Verbesserung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und der Arbeitskräftemobilität.
  4. Fairness, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit für alle.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales richtet ihre Beschäftigungspolitik unmittelbar an diesen europäischen Rahmenbedingungen aus und setzt diese auch auf Landesebene mit konkreten Maßnahmen bzw. Programmen um. Das Land Berlin fördert im Rahmen der Strukturfondsförderung in Kofinanzierung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unter anderem Projekte zur Senkung der Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffenen Personen und Projekte der aktiven sozialen Eingliederung und der sozialen Infrastruktur. Die aktive soziale Eingliederung im Rahmen des ESF ist eng mit der Beschäftigungspolitik verzahnt, da die Maßnahmen insbesondere auch auf die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit ausgerichtet sind.

Lokale Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie

Zur Förderung des lokalen Ansatzes der Europäischen Beschäftigungsstrategie sind Bezirkliche Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) aktiv. Zielstellung der BBWA ist es, durch die Beteiligung von lokalen Akteurinnen und Akteuren und deren Vernetzung lokale Stärken und Entwicklungspotenziale intelligent zu entwickeln, um die Beschäftigungsfähigkeit zur beruflichen und sozialen Integration benachteiligter Personengruppen zu verbessern, neue Beschäftigungsmöglichkeiten und Ausbildungsplätze zu erschließen sowie die lokale Wirtschaft zu stärken. Zur Umsetzung dieser Zielsetzungen stehen den Bündnissen u.a. eigene Förderinstrumente zur Verfügung. Ausgehend von der Strategie für die ESF-Förderung in Berlin werden – abgeleitet von den bereits bestehenden regionalen Strategien und Maßnahmen des Landes Berlin zur Förderung von Beschäftigung, sozialer Inklusion und Bildung – verschiedene Instrumente umgesetzt, mit denen die vorgegeben thematischen Ziele verfolgt werden. Informationen über die Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit und Projekte, die im Rahmen der für die BBWA zur Verfügung stehenden Programme finanziert werden, sind auf der Internetseite www.bbwa-berlin.de zu erhalten.

Bereich Integration und Migration

Die Abteilung Integration (SenIAS) verfolgt das Ziel, die Berliner Position im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit in der Legislaturperiode 2021-2026 zu stärken. Die anhaltenden Flucht- und Migrationsbewegungen weltweit machen eine europäische Antwort auf dringende Fragen im Kontext der Integration und Partizipation von Menschen mit Fluchtgeschichte erforderlich. Gleichermaßen ist die gleichberechtigte Teilhabe von mobilen Unionsbürgerinnen und -bürgern sowie Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die bereits seit vielen Jahren im Land Berlin leben, ein zentrales Anliegen der Abteilung Integration.
In verschiedenen Themenbereichen setzt die Europäische Union den rechtlichen Rahmen (u.a. Reformierung des GEAS/EU-Fonds), dessen Umsetzung auf lokaler Ebene von zentraler Bedeutung ist. Die europäische Arbeit der Abteilung Integration basiert auf der europäischen Städtenetzwerkarbeit, der Koordinierung und Steuerung von EU-Fonds sowie der fachlichen Zusammenarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen sowie Formaten.

Städtenetzwerkarbeit

Die europäischen Städtekooperationen der Abteilung Integration (SenIAS) umfassen institutionalisierte Netzwerke unter Beteiligung zahlreicher europäischer Städte, wie EUROCITIES oder Urban Agenda, aber auch projektbasierte multilaterale Netzwerke, wie SIforREF, oder auch bilaterale Zusammenarbeit mit einzelnen europäischen Städten, wie mit Warschau oder Istanbul (vgl. Rück- und Ausblick).

Arbeitsgruppen

Im Rahmen der europaweiten Netzwerke beteiligt konzentriert sich die Mitarbeit auf fachspezifische Arbeitsgruppen (AG), wie die „AG Migration and Integration“ und „AG Roma Inclusion“ im Rahmen von EUROCITIES. In ersterer liegt der Fokus beispielsweise auf einem Wissensaustausch zu Herausforderungen und bewährten Praktiken in der städtischen Arbeit rund um die Themen Migration, Integration und Flucht (vgl. Rück- und Ausblick).

EU-Fonds und Projektförderung

Die Koordinierung und Steuerung von EU-Fonds durch die Abteilung betrifft in erster Linie den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), den Europäischen Sozialfonds (ESF bzw. ESF+) sowie den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP und EHAP Plus) und umfasst eine Vielzahl an geförderten und beratenen Projekten, wie zum Beispiel bridge – Berliner Netzwerk für Bleiberecht, das IQ Netzwerk Berlin oder Berlin braucht Dich! (vgl. Rück- und Ausblick).

Strichännchen mit Checkliste und Stift

Rückblick

Welches waren die wichtigsten Themen des vergangenen Jahres? Was wurde erreicht? Rückblick