Europa in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

Rückblick

Menschen verschiedener Nationalitäten stehen in einer Reihe und winken

Bereich Arbeit

EUROCITIES

EUROCITIES ist mit über 140 Städten aus 39 Staaten das größte europäische Städtenetzwerk. Die Arbeit im Städtenetzwerk findet u.a. in verschiedenen thematischen Foren statt. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) ist im Economic Development Forum (EDF) sowie im Social Affairs Forum (SAF) aktiv.

Europäische Konferenz zum Thema „Städte für einen inklusiven Aufschwung nach der Pandemie: Wie können Städte soziale Innovationen nutzen, um faire, grüne und digitale Arbeitsplätze zu sichern?“

Im November 2021 war die SenIAS Gastgeberin des Social Affairs Forum (SAF) und widmete sich dem Thema „Städte für einen inklusiven Aufschwung nach der Pandemie: Wie können Städte soziale Innovationen nutzen, um faire, grüne und digitale Arbeitsplätze zu sichern?“.

180 Teilnehmende aus 22 Ländern nahmen am SAF teil. Gestaltet wurde die Konferenz aufgrund der Pandemie als interaktives Social Innovation Lab. Das bedeutet, dass ein Online-Veranstaltungsformat gewählt wurde, bei dem sich die Teilnehmenden auf einer Onlineplattform sowohl mit aus Berlin live gesendeten Programmelementen als auch mit Online-Workshops in kleineren Gruppen sowie Live-Panels zum gemeinsamen Austausch trafen.

Zentrale Fragestellung war hierbei, welche Maßnahmen von Städten ergriffen werden müssen, um die Auswirkungen der Pandemie auf Arbeitsplätze, Armut und soziale Ungleichheiten abzuschwächen. Weiterhin stand die Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen insbesondere für neue grüne und digitale Arbeitsplätze und mit besonderem Blick auf eine zunehmende Anzahl an atypischen Beschäftigungsverhältnissen im Fokus der gemeinsamen Diskussion. Darüber hinaus wurde der Erfahrungsaustausch der Städte untereinander hinsichtlich einer inklusiven Erholung von den Folgen der Pandemie im Sinne eines gemeinsamen Lernens vorangetrieben.

In zehn Workshops diskutierten die Teilnehmenden, wie der digitale Wandel und neue digitale Arbeitsplätze nachhaltig und gerecht gestaltet werden können. Weitere Herausforderungen wie Klimawandel, Kinderarmut und soziale Teilhabe wurden anhand von Best-Practice-Beispielen aus verschiedenen europäischen Städten thematisiert. Dabei wurde insbesondere die Frage nach Kooperationen und Partnerschaften, die Städte eingehen können, um sozialen Innovationen den Weg zu ebnen und diese besser nutzen zu können, diskutiert.

Die Konferenzdokumentation ist abrufbar unter:
https://www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/eu-beschaeftigungspolitik/tagungen-und-konferenzen/

Economic Development Forum (EDF) und Social Affairs Forum (SAF)

Der Bereich Arbeit und berufliche Bildung nimmt regelmäßig am EDF-Forum und der dazugehörigen Arbeitsgruppe Innovation teil. 2021 beteiligte sich die SenIAS am Treffen des EDF zum Thema „Innovative Cities – creating a resilient economy”, welches aufgrund der Corona-Pandemie online stattfand. Zudem ist die SenIAS Mitglied der Arbeitsgruppe Beschäftigung des SAF. Im Rahmen von EUROCITIES fanden zudem forenübergreifende Städtedialoge zu den Themen digitale Kompetenzen, sozialer Fortschritt sowie „skills mismatch“ statt, an denen die SenIAS ebenfalls teilgenommen hat.

Europäischer Rahmen für gerechte Mindestlöhne

Mit ihrem Richtlinienvorschlag über angemessene Mindestlöhne in der EU hat die Kommission im Oktober 2020 einen Rahmen für Mindeststandards vorgelegt, der die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und die Autonomie sowie die Vertragsfreiheit der Sozialpartner im Bereich der Löhne achtet. Der Vorschlag legt dabei weder ein gemeinsames Mindestlohnniveau fest noch verpflichtet er die Mitgliedstaaten zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne.

Länder mit hoher tarifvertraglicher Abdeckung weisen tendenziell einen geringeren Anteil an Geringverdienenden, höhere Mindestlöhne im Vergleich zum Medianlohn und eine geringere Lohnungleichheit sowie höhere Löhne auf als andere Länder. Daher zielt der Vorschlag der Kommission darauf ab, Tarifverhandlungen über Löhne in allen Mitgliedstaaten zu fördern. Die Richtlinie fordert die Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen darüber hinaus auf, klare und stabile Kriterien für die Bewertung der Angemessenheit der Mindestlöhne festzulegen. Die nationalen Kriterien sollten zumindest die Kaufkraft der Mindestlöhne, das allgemeine Niveau der Bruttolöhne und ihre Verteilung, die Wachstumsrate der Bruttolöhne und die Entwicklung der Arbeitsproduktivität umfassen. Zudem werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bei der Bewertung der Angemessenheit im Verhältnis zum allgemeinen Niveau der Bruttolöhne Richtwerte zu verwenden; es wird jedoch kein spezifischer Indikator vorgeschrieben. Schließlich sieht der Vorschlag eine bessere Durchsetzung und Überwachung des in jedem Land geltenden Mindestlohnschutzes vor.

Das Land Berlin begrüßt, dass die Kommission mit diesem Vorschlag Ziele für die Mitgliedstaaten formuliert hat, die in der gesamten EU positive Entwicklungen anstoßen werden, ohne einen einheitlichen Mindestlohn für die gesamte EU oder eine Verpflichtung zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zu schaffen. Gleichzeitig bedauert es jedoch, dass auf einen expliziten Richtwert verzichtet wurde und nur indirekt auf international übliche Richtwerte wie den Kaitz-Index verwiesen wird. Statt unkonkreten Verweisen spricht sich das Land Berlin für deutliche Mindestbedingungen aus, die natürlich nach oben offen sind, aber eine deutliche Untergrenze beinhalten. Es erwartet daher eine doppelte Grenze für Mindestlöhne in der EU, die nach Lage in den Mitgliedstaaten nur oberhalb des 60 Prozent Median-Lohns und 50 Prozent des Durchschnittslohns liegen dürfen. Denn nur durch einen robusten Rahmen kann sich die Situation für Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer tatsächlich verbessern.

Europäische Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

Die mit Beschluss (EU) 2016/344 eingerichtete Europäische Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit (im Folgenden: Plattform) hat ihre Tätigkeit im Jahr 2020 fortgesetzt. Der Schwerpunkt lag auf einer europaweiten Sensibilisierungskampagne in den sozialen Medien, durch die eine Reduzierung der Akzeptanz von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit erreicht werden sollte. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Kampagne nur eingeschränkt durchgeführt werden. Zum 01.08.2021 wurde die Plattform in die – mit der Verordnung (EU) 2019/1149 eingerichtete – Europäische Arbeitsbehörde als ständige Arbeitsgruppe integriert und behielt ihre bisherigen Funktionen bei.

Fast Track Action Boost (FAB)

Im Projektzeitraum 01.02.2018-30.04.2021 partizipierten sechs europäische Partnerstädte (Belgrad, Berlin, Madrid, Mailand, Stockholm und Wien) an dem europäischen Projekt FAB. Ziel war es, den Austausch von Konzepten und Erfahrungen bzw. der Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen, insbesondere Frauen, zu fördern, um so Bausteine für ein länderübergreifendes Integrationsmodell zu entwickeln.

Das Projekt hatte drei Schwerpunkte:
  1. Darstellung und Austausch von Angeboten zur Integration in Arbeit und Ausbildung für geflüchtete Menschen in den jeweiligen Städten,
  2. Analyse und ggf. Transfer von bestehenden Maßnahmen („good practice“ der einzelnen Städte),
  3. Entwicklung und Umsetzung (jeweils) einer Pilotmaßnahme zur Integration von geflüchteten Menschen, insbesondere Frauen, in den Arbeitsmarkt (mit ca. 70 Teilnehmenden), unter Nutzung der durch den Best-Practice-Austausch gewonnenen Erkenntnisse.

Pilotprojekt Job Boost

Das Berliner Pilotprojekt „Job Boost“ setzte im Zeitraum März 2019 bis Juli 2020 Best Practice aus Stockholm um. Das Projekt zielte darauf ab bewährte Ansätze aus Schweden umzusetzen und mittels eines begleitenden Coachings 70 vorrangig weibliche Geflüchtete mit guten Deutschkenntnissen und mit bereits vorhandenen Qualifikationen und/oder Berufserfahrung in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Job Boost-Begleitsystem integriert einen Teamteaching-Ansatz aus Schweden im Rahmen eines sprachlich und inhaltlich auf den Arbeitseinstieg vorbereitenden Sprachtrainingskurs. Umgekehrt wurde in Stockholm ein Projekt nach dem Vorbild des Berliner Projektes „Stadtteilmütter“ erfolgreich implementiert und verstetigt.

Projektabschluss: Das Europäische Partnerschafts- und Interventionsmodell

Das Projekt Fast Track Action Boost endete am 30. April 2021. Im Rahmen einer digitalen Abschlusskonferenz sowie einer umfassenden Dokumentation der Erkenntnisse aus den Partnerstädten wurden die Ergebnisse des Projektes gesichert. Basierend auf den Erkenntnissen aus Berlin und den anderen Partnerstädten wurde ein Europäisches Partnerschafts- und Interventionsmodell entwickelt, das u.a. für Kommunen umfangreiche Handlungsempfehlungen zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter bieten soll.

Urban Agenda: Partnerschaft „Jobs and Skills in the Local Economy”

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, vertreten durch die für Arbeit zuständige Abteilung – ist seit 2017 Mitglied der Partnerschaft „Jobs and Skills in the Local Economy“ – einer von vierzehn thematischen Partnerschaften der EU-Städteagenda („Urban Agenda“). Mithilfe der Städteagenda sollen die Wachstumspotenziale von Städten optimal genutzt und gesellschaftliche Aufgaben effektiver bearbeitet werden. Durch die Teilnahme an der Partnerschaft „Jobs and Skills“ will die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Zusammenarbeit für nachhaltiges Wachstum sowie den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in den Städten Europas konkret voranbringen. Ziel der Partnerschaft ist es, die europäische, nationale und regionale Gesetzgebung und den Wissensaustausch im Bereich der Beschäftigungspolitik zu verbessern.

2021 fand ein Online-Treffen aller Partnerschaften der Urban Agenda sowie eine Veranstaltung im Rahmen der Europäischen Woche der Regionen und Städte statt; die SenIAS stellte die Arbeit der Partnerschaft „Jobs and Skills“ vor.

Im Rahmen des Aktionsplans der Partnerschaft (https://ec.europa.eu/futurium/en/jobs-and-skills-in-the-local-economy/actions/ ) hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Einrichtung einer Online-Plattform initiiert, auf der sich lokale Akteurinnen und Akteure zu good practice-Beispielen aus dem Bereich digitaler Kompetenzen in der Aus- und Weiterbildung informieren können – die Digital Skills Map: https://digiskillsmap.com/.

Weitere Informationen zur Partnerschaft sind zu finden unter: https://ec.europa.eu/futurium/en/jobs-and-skills-in-the-local-economy

Good e-Guidance Stories – GeGS

GeGS wird von einem Konsortium aus zwölf Partnern aus sechs europäischen Ländern – Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien und Deutschland – umgesetzt. Partner aus Deutschland sind in Berlin die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die gsub mbH. Die Partner haben sich gemeinsamen auf die 2019 im Rahmen des Programms Erasmus+ Leitaktion 3: „Unterstützung für politische Reformen. Europapolitische Experimente im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung unter der Leitung hochrangiger öffentlicher Stellen“ veröffentlichte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beworben und im Dezember 2020 den Zuschlag erhalten. Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren mit Start im Februar 2021.
Die internationalen Partner arbeiten gemeinsam an der Weiterentwicklung und Modernisierung der Beratungs- und Vermittlungspraxis. Das Projekt folgt der Hypothese, dass es bei einem Digitalisierungsprozess im Bereich der Bildungs- und Berufsberatung nicht nur um die Einführung neuer Technologien geht, sondern dass ebenso Schulungsmöglichkeiten zum Ausbau von Beratungs- sowie digitalen Kompetenzen notwendig sind, um sicherzustellen, dass wirksame digitale Beratungsleistungen an Kundinnen und Kunden orientiert ganzheitlich gestaltet und erbracht werden. Erprobt werden im Projekt ein fallstudienbasiertes, digitales Qualifizierungsangebot sowie eine KI-basierte, digitale Beratungs- und Vermittlungsplattform.
Das im Februar 2021 gestartete Projekt GeGS ist eine Reaktion darauf, dass sich der technologische Wandel und die Modernisierung der Arbeitswelt in den letzten Jahren immer mehr beschleunigt haben. Begriffe wie “Digitalisierung” und “Automatisierung” sind in der zukünftigen Arbeitswelt fest verankert. Daher ist es wichtig, dass diejenigen, die in den Bereichen Beratung für Bildung und Beruf sowie Vermittlung arbeiten, mit innovativen Instrumenten ausgestattet werden und die Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die für einen effektiven Umgang mit Ratsuchenden in einem digitalisierten Umfeld erforderlich sind. Übergeordnetes Ziel des Projekts GeGS ist die Modernisierung der IAG-Dienste (Information, Advice and Guidance – Information, Beratung, Anleitung).

Daraus lassen sich zwei Teilziele ableiten:
  1. Erprobung eines ganzheitlichen digitalen Schulungsangebots für IAG-Praktikerinnen und IAG-Praktiker: Zuerst wird ein im Projekt entwickeltes ganzheitliches digitales Schulungsangebot erprobt, das auf der digitalen Lernplattform Moodle bereitgestellt wird. An der Erprobung sind 180 Praktikerinnen und Praktiker aus den sechs Partnerländern beteiligt.
  2. Erprobung des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) in der Berufs- und Bildungsberatung: Danach startet die Einführung und Nutzung der KI-basierten E-Guidance-Plattform Jobiri. Dort testen 90 IAG-Praktikerinnen und Praktiker aus den Regionen Sardinien (Italien), Thessalien (Griechenland) und Berlin (Deutschland) gemeinsam mit bis zu 1.350 jungen Klientinnen und Klienten im Alter zwischen 16 und 30 Jahren die KI-basierten, digitalen Beratungs- und Vermittlungstools.

Das experimentelle Konzept von GeGS basiert auf den Ergebnissen mehrerer europäischer „Guide“- Vorgängerprojekte, in denen Fallstudien für die Beratungsarbeit entwickelt und erprobt wurden. Ihm liegen das „Co-Production Model“ und der Ansatz der „Community of Practice“ zugrunde.

In Fortführung dieses partizipativen Ansatzes versammelt die GeGS-Partnerschaft zwölf Partner aus sechs europäischen Ländern. Die Verwaltungsebene ist vertreten durch die Autonome Region Sardinien (Italien), die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in Berlin (Deutschland) und die Region Thessalien (Griechenland). Diese Verwaltungen arbeiten vor Ort mit renommierten lokalen Berufsbildungs- und Beschäftigungsanbietern zusammen, die über direkte Erfahrungen in der Arbeit mit den Zielgruppen des Projekts verfügen.

Europäisches Berlin

Mit Fördermitteln der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales führt Minor (Projektkontor für Bildung und Forschung) von Juli 2019 bis Juni 2022 das Forschungsprojekt „Europäisches Berlin“ durch.
Die EU-Zuwanderung nach Berlin ist ungebrochen stark. Ein Drittel des Bevölkerungswachstums Berlins zwischen 2010 und 2020 ist auf den Zuzug von EU-Bürgerinnen und EU-Bürger (ohne Deutsche) zurückzuführen.
Das Forschungsprojekt „Europäisches Berlin“ analysiert und unterstützt den positiven Beitrag der EU-Zuwanderung zum Wachstum der Stadt, der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes und arbeitet sowohl analytisch als auch praktisch an der Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von zuwandernden und zugewanderten Fachkräften.
Dabei arbeitet „Europäisches Berlin“ auf drei Ebenen:

  1. Migration: Das Projekt widmet sich den aktuellen Themen im Migrationsgeschehen in Berlin und liefert Analysen zur Entwicklung der Zuwanderung aus der EU.
  2. Integration: Analytische und praktische Mitarbeit an der Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Fachkräften (z.B. Zugang von EU-Zugewanderten zu Regelsystemen – Beratungs- und Bildungsangeboten der Agenturen für Arbeit und Jobcentern)
  3. Transfer: Der Transfer von Projekterkenntnissen gehört zu den Kernaufgaben des Projektes. Durch Workshops und Veranstaltungen wird ein nachhaltiger Austausch mit der Leitungsebene der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, weiteren Arbeitsmarktakteuren, Migrantenselbstorganisationen sowie Partnern in anderen europäischen Städten gefördert.

Im Rahmen des Projekts „Europäisches Berlin“ wurden in den vergangenen Jahren folgende Studien und Veranstaltungen zum Thema Arbeitsmarktintegration von EU-Zugewanderten in Berlin durchgeführt:

  • Unter Verwendung der Statistik des Melderegisters analysiert Minor die Entwicklung der Bevölkerung aus der Europäischen Union in Berlin sowie ihre Verteilung auf die verschiedenen Bezirke und Stadtteile. Die Publikation ist unter https://minor-kontor.de/eu-buergerinnen-in-berlin-2010-2020/ verfügbar.
  • Im Rahmen des Projektes wurde die Zuwanderung aus den Westbalkanstaaten nach Berlin untersucht. Neben der statistischen Auswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie öffentlich verfügbaren Meldedaten wurden hierfür auch Fokusgruppeninterviews durchgeführt Die Publikation ist unter https://minor-kontor.de/zuwanderung-aus-dem-westbalkan/ verfügbar.
  • Die COVID-19 Pandemie verändert die (Arbeitsmarkt-)Situation fast aller gesellschaftlichen Gruppen. (EU-)Zugewanderte, deren Arbeitsmarktintegration ohnehin schwierig ist, gehören zu einer besonders gefährdeten Zielgruppe in der Corona-Pandemie. Hierfür wurde 3 Umfragen unter in Berlin lebenden EU-Zugewanderten durchgeführt. Mehr als 3.000 in Berlin lebende EU-Zugewanderte gaben Auskunft darüber, wie sie die Corona-Krise erleben und welche Auswirkungen sie auf ihr (Arbeits-)Leben hat. Infolgedessen hat Minor drei Arbeitspapiere veröffentlicht:
  1. Umfrage:
    https://minor-kontor.de/eu-zugewanderte-in-berlin-und-die-coronakrise/
  2. Umfrage:
    https://minor-kontor.de/eu-zugewanderte-in-berlin-und-die-coronakrise-ii/
  3. Umfrage:
    https://minor-kontor.de/eu-zugewanderte-in-berlin-und-die-corona-pandemie-iii
  • Es wurden zusätzlich fünf Berichte über aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu der Anzahl der Arbeitssuchenden, Arbeitslosen sowie zu erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten nach dem SGB II für 2020/21 bis einschließlich September 2021. Diese zeigen, dass EU-Zugewanderte besonders stark von der Krise am Arbeitsmarkt betroffen sind.
  • Durchführung einer Fachveranstaltung zum Thema “Arbeitsmarktintegration von EU-Zugewanderten in Berlin: Erfolgs- und Risikofaktoren und die Rolle der Arbeitsverwaltungen“ unter Teilnahme der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, sowie Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften, Kammern, der öffentlichen Arbeitsverwaltung und Beratungseinrichtungen im April 2021. Diskutiert wurden unter anderem Fragen, welche Erfahrungen die EU-Bürgerinnen und Bürger im Austausch mit Jobcentern und Arbeitsagenturen machen, welches Potenzial die Dienstleistungen haben und welche Barrieren beim Zugang zu den Dienstleistungen bestehen.
  • Aufbau einer Kooperation mit den Berliner Jobcentern und Arbeitsagenturen, um den Zugang zu den Leistungen der Jobcenter und Arbeitsagenturen für EU-Zugewanderte zu optimieren. Darüber hinaus wurden Workshops mit ausgewählten Jobcentern durchgeführt und ein Runder Tisch zum Thema “Zugang zu Jobcentern und Arbeitsagenturen für EU-Zugewanderte” unter Beteiligung der SenIAS, Migrantenselbstorganisationen sowie Jobcentern und Arbeitsagenturen veranstaltet.
  • Durchführung von mehrsprachigen quantitativen Befragungen von in Berlin lebenden EU-Zugewanderten zu ihren Bildungs- und Beratungsbedarfen, um den Zugang zu den Angeboten der Berliner Beratung zu Bildung und Beruf, BBB (inkl. der damit verbundenen spezialisierten Fachberatungen für Zugewanderte) zu analysieren. Außerdem wurde im Rahmen des Projekts „Europäisches Berlin“ qualitative Experteninterviews mit ausgewählten Bildungs- und Beratungsakteuren in Berlin durchgeführt. Anschließend fand ein Forschungsworkshop zum Thema Zugang von EU-Zugewanderten zu den Berliner Bildungs- und Berufsberatungsangeboten unter Beteiligung von Berliner Beratungsstellen und der SenIAS statt.
  • Erstellung einer Kurzanalyse über Risiken, Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten bei der Arbeitsmarktintegration von Menschen, die aus der Ukraine fliehen mussten.

ESF/EFRE im Arbeits- und Sozialbereich

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fördert Vorhaben, die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert werden.

Im Zuge der Umsetzung des Operationellen Programms (OP) 2014 – 2020/-2023 und vor dem Hintergrund der sozioökonomischen Verwerfungen, die durch die COVID-19-Pandemie-ausgelöst wurden, hatte die ESF-Verwaltungsbehörde die Notwendigkeit einer Änderung des OP identifiziert. Zusätzliche Mittel im Rahmen der Initiative REACT-EU zur Bekämpfung der Folgen der Pandemie wurden in das ESF-OP für den Förderzeitraum 2021 – 2023 integriert.
Seit 2021 werden durch die Abteilung Soziales zusätzlich mit den Mitteln aus REACT-EU unter dem spezifischen Ziel E.3 “Verbesserung der Lebensverhältnisse von Menschen, die von den sozialen Folgen der Pandemie in besonderem Maß betroffen sind” ESF-Maßnahmen gefördert (siehe ESF-Instrumente 36 und 37).

Im Rahmen des Berliner Operationellen Programms des ESF für die laufende Förderperiode 2014-2020/-2023 werden im Arbeits- und Sozialbereich folgende Instrumente gefördert:
  • Berufliche Qualifizierung und Integration von Menschen mit Behinderungen (MmB, Instrument 11)
    Zur Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen werden Projekte gefördert, die durch geeignete Instrumentarien (u.a. Kooperationen mit Unternehmen, verbindliche Absprachen mit Praktikumsbetrieben zur Übernahme) im Anschluss an die Maßnahme den nahtlosen Übergang in eine reguläre Beschäftigung, Ausbildung oder Selbständigkeit unterstützen. Coaching und sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind integraler Bestandteil. Die Maßnahmen weisen unterschiedliche Angebotsstrukturen vor, die sowohl Teilabschlüsse ermöglichen (modulare Qualifizierung) als auch abschlussorientierte Maßnahmen mit einer externen Prüfung vor IHK, HWK sowie Maßnahmen, die den Übergang von den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Dabei kommen zeitlich flexible Lehr- und Lernmethoden unter Einsatz neuer Technologien, die auf die besonderen individuellen Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugeschnitten sind, zur Anwendung.
  • Bürgerschaftliches Engagement (BE, Instrument 12)
    Mit den Projekten werden lokale Initiativen zur Integration insbesondere von arbeitsmarkfernen Personen gefördert. Die Verbesserung der sozialen Integration und die Stabilisierung benachteiligter Personen in ihrem lokalen Umfeld sollen durch Qualifizierungsmaßnahmen und die gleichzeitige (Ein-)Bindung in einem Ehrenamtsprojekt gelingen. Hieraus soll eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Kompetenzzuwachs (persönliche und fachliche Fähigkeiten) erfolgen.
    Die Projekte verbinden die Qualifizierung von Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf und die Durchführung ehrenamtlicher Tätigkeiten.
    Das bürgerschaftliche Engagement soll
    1. als Brücke zum Arbeitsmarkt bzw. als ein Schritt Richtung Erwerbsleben konzeptionell Teil der Qualifizierungsmaßnahme sein;
    2. Möglichkeiten der sozialen Integration und der aktiven Mitwirkung im lokalen Umfeld bieten.
  • Innovative lokale Modellprojekte zur Beschäftigungsförderung von Benachteiligten inklusive Mikroprojekte (PEB und LSK, Instrument 13)
    Im Rahmen des Förderinstruments 13 werden zwei Projekttypen gefördert:
    1. innovative Modellprojekte, die zu einer Verbesserung der sozialen Integration und Beschäftigungsfähigkeit von besonders arbeitsmarktfernen Personen auf lokaler Ebene führen. Mit diesen Projekten werden die benachteiligten Personen in ihrem Lebensumfeld angesprochen, um ihre soziale und berufliche Integration zu erleichtern.
    2. Mikroprojekte, die lokale Beschäftigungschancen für arbeitslose und nicht erwerbstätige Personen entwickeln und soziale Kompetenzen bei der Zielgruppe fördern.
      Mit den Maßnahmen des FI 13 werden lokale Ansätze zur Verbesserung der sozialen Integration von besonders arbeitsmarktfernen Personen gefördert. Beabsichtigt ist die Stabilisierung von benachteiligten Zielgruppenangehörigen in ihrem lokalen Umfeld und eine Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit. Durch eine Sichtbarmachung der individuellen Kompetenzen der Teilnehmenden und Aktivitäten zur Erhöhung von (einzelnen) Komponenten, können die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ggf. am Arbeitsmarkt verbessert werden. (Weitergehende Informationen stehen unter https://www.bbwa-berlin.de/start.html/ zur Verfügung).
  • Ausbildung in Sicht (AiS, Instrument 18)
    Der Fokus bei diesem Instrument liegt auf der Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs und Förderung des gleichen Zugangs zu Früherziehung sowie der Grund- und Sekundärbildung. Das spezifische Ziel besteht darin, die Teilnehmenden durch Qualifizierung in eine Ausbildung zu vermitteln. Das bedeutet insbesondere, die fehlende Ausbildungsreife herzustellen und so eine Perspektive auf eine berufliche Erstausbildung zu ermöglichen. Dabei sind sowohl die Vermeidung von Arbeitslosigkeit (hier besonders von Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen, vor allem aufgrund fehlender Berufsabschlüsse) als auch die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen (z.B. in Folge einer zu schnellen Berufswahlentscheidung oder eines Scheiterns an den Anforderungen der Berufsausbildung) bedeutsam. Gefördert werden Projekte, die eine arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit nachweisen und auf die persönlichen und fachlichen Eignungen der Teilnehmenden zugeschnitten sind. Die Projekte sollen sich am Bedarf der Wirtschaft und an den Anforderungen einer beruflichen Ausbildung orientieren. Die Vermittlung beruflicher Teilqualifikationen im Rahmen von AiS verbessert die Chancen im Bewerbungsprozess um einen Ausbildungsplatz und kann zur Stabilisierung in der Ausbildung führen.
    Zur Zielgruppe des Förderinstrumentes gehören in Berlin lebende junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und noch keine Erstausbildung abgeschlossen haben.
    Weitere Informationen unter: https://www.berlin.de/sen/arbeit/ausbildung/berufsvorbereitung/
  • Qualifizierung vor Beschäftigung (QvB, Instrument 20)
    Mit dem Förderinstrument Qualifizierung vor Beschäftigung werden Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Weiterbildung für (Langzeit-) Arbeitslose umgesetzt. Diese Maßnahmen ermöglichen den Erwerb von Teilfeldqualifikationen innerhalb eines Berufsfeldes. Eine berufsbezogene Sprachförderung kann Bestandteil der Qualifizierung sein. Des Weiteren finden Maßnahmen zum Nachholen des Mittleren Schulabschlusses statt. Mit QvB sollen die Vermittlungschancen von Arbeitslosen, insbesondere von Langzeitarbeitslosen, durch Verbesserung der beruflichen und allgemeinen Qualifikation sowie der Sozialkompetenz erhöht werden. Die Maßnahmen sind eher niedrigschwellig konzipiert, damit die Zielgruppe gut erreicht werden kann. Alle QvB-Maßnahmen beinhalten ein obligatorisches Praktikum in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes, um die Zielgruppe auf den Berufsalltag vorzubereiten. Die Teilnehmenden erhalten außerdem eine sozialpädagogische Betreuung während der Qualifizierungsmaßnahmen. Die Inhalte der Qualifizierungsmaßnahmen orientieren sich am Bedarf der Langzeitarbeitslosen sowie der Berliner Wirtschaft.

ESF (REACT): Wohnungslosenhilfe (WLH, Instrument 36)
Menschen, die von sozialer Ausgrenzung betroffen sind bzw. die bei der Lösung ihrer gravierenden sozialen Probleme auf besondere Unterstützung angewiesen sind, leiden in starkem Maße unter den Folgen der COVID-19-Pandemie. Zu den am stärksten betroffenen Gruppen zählen die in Berlin lebenden wohnungslosen Menschen. Die Pandemie stellt für sie eine besondere Gefahr dar, da sie keine Schutz- und Rückzugsräume haben und häufig zu Risikogruppen gehören.
Vor diesem Hintergrund ist die Förderung im spezifischen Ziel E.3 darauf ausgerichtet, die Lebensverhältnisse der durch die COVID-19-Pandemie besonders betroffenen Wohnungslosen zu verbessern und damit eine Zielgruppe zu fördern, die in der REACT-EU-Verordnung explizit benannt wird. Durch Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe werden besondere, durchgängig geöffnete Unterkünfte für wohnungslose, auf der Straße lebende Menschen bereitgestellt, damit diese stark ausgegrenzte Bevölkerungsgruppe auf ausreichende und entsprechend der Hygiene- und Schutzstandards ausgestattete Zufluchtsmöglichkeiten zurückgreifen kann. Soweit möglich sollen die Wohnungslosen zudem dazu motiviert werden, auch weiterführende Beratungs- und Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen. Der ESF-Einsatz soll so dazu beitragen, dass Nothilfe und Notversorgung für Wohnungslose in ausreichender Zahl und angemessener Qualität bereitgestellt wird und durch die Unterstützung Übergänge in die Regelsysteme ermöglicht werden.

ESF (REACT): Mobile Stadtteilarbeit (MST, Instrument 37)
Über das ESF-REACT-Instrument 37 wird mit dem spezifischen Ziel darauf reagiert, dass die Berliner Stadtteilzenten, die für viele besonders benachteiligte Menschen von großer Bedeutung sind, aufgrund der Pandemiebekämpfung (teilweise Schließung von Einrichtungen, starke Restriktionen durch Kontaktbeschränkungen) seit Monaten nicht wie in der Vergangenheit arbeiten können. Durch die Unterstützung von mobiler Stadtteilarbeit im Umfeld von Stadtteilzentren sollen Angebote für benachteiligte Zielgruppen realisiert werden, die besonders unter den sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie leiden. Sozialer Isolation und Vereinsamung soll durch die ergänzenden mobilen Angebote entgegengewirkt und mit neuen Formen der sozialen Arbeit sollen Möglichkeiten für Begegnungen, Austausch und gemeinschaftlichen Aktivitäten geschaffen werden. Mit der aktivierenden mobilen Arbeit außerhalb der traditionellen Stadtteilzentren soll insgesamt der Zugang der benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu Dienstleistungen und zur Infrastruktur verbessert bzw. wieder ermöglicht werden.
Im Rahmen des Operationellen Programms des EFRE für die Förderperiode 2014-2020 wird das Teilprogramm „Stadtteilzentren II“ des Berliner Gesamtprogramms „Zukunftsinitiative Stadtteil II“ gefördert und ist somit Teil einer ressortübergreifenden Stadtentwicklungspolitik. Gefördert werden nichtinvestive Maßnahmen, die der Armutsbekämpfung durch eine nachhaltige Stabilisierung und strukturelle Entwicklung sozial benachteiligter Gebiete dienen. Hierbei bilden insbesondere Maßnahmen in den Quartiersmanagement-Gebieten und den sog. fünf Aktionsräumen der Initiative „Aktionsräume plus“ einen Schwerpunkt.
Das Teilprogramm Stadtteilzentren II fördert das quartiersbezogene Bürgerschaftliche Engagement sowie die Hilfe zur Selbsthilfe und will Kooperations- und Erneuerungsprozesse unterstützen. Es geht darum, die Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den genannten Gebieten weiter zu verbessern und Netzwerke und Partnerschaften zu ermöglichen oder zu stärken. Insbesondere sollen Nachbarschaftseinrichtungen und Stadtteilzentren als Ankerpunkte einer nachhaltigen sozialen Stabilisierung in den betroffenen Gebieten geschaffen bzw. weiterentwickelt werden.

Bereich Integration und Migration

EUROCITIES

Die Abteilung Integration arbeitet aktiv in der Arbeitsgruppe „Migration and Integration“ von EUROCITIES mit. In der Arbeitsgruppe wird zu den Themenkomplexen Integration, Migration und Flucht gearbeitet. Gleichermaßen erfolgt die Vernetzung und der fachliche Austausch zur Umsetzung und der strategischen Ausrichtung der Europäischen Fonds (u.a. EHAP, AMIF). Im Frühjahr 2021 erfolgte eine Präsentation zum Thema Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen, bei der die Arbeit von bridge – Berliner Netzwerk für Bleiberecht vorgestellt wurde. Im Fokus standen die folgenden Maßnahmen: „Mehrsprachige Informationsveranstaltungen von Frauen für Frauen sowie die „Pflegebasiskurse für Frauen. Dies diente dem Austausch von Best-Practice-Ansätzen innerhalb des Städtenetzwerks. Auf Initiative der Abteilung Integration (SenIAS) erfolgte ein fachliches Austauschtreffen zum Thema „Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus“ mit der Stadt Zürich und Utrecht. Weiterhin wurden die rechtlichen Folgen sowie die humanitäre Situation in Afghanistan, insbesondere mit Blick auf afghanische Ortskräfte diskutiert. Im Rahmen der Treffen zu EU-Fördermöglichkeiten für Städte setzte sich die Abteilung Integration stark dafür ein, dass die operationellen Programme im Rahmen der neuen Förderperioden von ESF+ (einschließlich im Rahmen des EHAP Plus) lückenlos eingeleitet werden und schilderte gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission die Risiken von möglichen Förderlücken, für die Aufrechterhaltung der notwendigen Beratungsstruktur für Eingewanderte. Die Abteilung Integration setzte seine erfolgreiche Zusammenarbeit mit europäischen Städten im Rahmen der EUROCITIES-Arbeitsgruppe „Roma Inclusion“ fort und nahm an mehreren online Austauschrunden der Arbeitsgruppe teil. Dabei wurden die politischen Prioritäten und anvisierten Ansätze zur Weiterentwicklung des Aktionsplans und Überführung in ein Landesrahmenprogramm, im Kontext des strategischen EU-Rahmens Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma vorgestellt.

Urban Agenda: Partnership on the Inclusion of Migrants and Refugees

Im Juni 2016 hat der Rat der Europäischen Union unter niederländischer Ratspräsidentschaft die „Städteagenda für die EU“ verabschiedet. Grundlage für die EU-Städteagenda ist der „Pakt von Amsterdam“, auf den sich im Mai 2016 die 28 Mitgliedstaaten, EU-Institutionen und Städteverbände nach einem mehrjährigen Diskussionsprozess geeinigt haben. Ziel der EU-Städteagenda ist es, die städtische Dimension sowie den integrierten Ansatz in den EU-Politiken zu stärken. Mit diesem Ziel führt die EU-Städteagenda ein neues Governance-Modell in die europäische Politik ein. Erstmalig arbeiten EU-Institutionen (Europäische Kommission, Ausschuss der Regionen, Europäische Investitionsbank), Mitgliedstaaten, vertreten durch ihre nationalen Ministerien, Städte und Zivilgesellschaft gleichberechtigt zusammen. Auf Grundlage eines Aktionsplans werden die Themenfelder festgelegt, die in verschiedenen Arbeitsgruppen bearbeitet werden. Im Jahr 2021 arbeitete das Land Berlin, vertreten durch die Abteilung Integration (SenIAS) und das Brüsseler Büro des Landes Berlin, aktiv in drei Arbeitsgruppen mit (Kunst&Kultur, Kinder/Jugendliche und LGBTQI+-Geflüchtete und -Migrant:innen). In der Arbeitsgruppe „Kunst&Kultur“ wurde ein Bericht gemeinsam mit dem Migration Policy Institut erarbeitet, der sich mit Fragestellungen des Zugangs von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu kulturellen Einrichtungen und Institutionen befasst. In der Arbeitsgruppe “LBGTQI+-Geflüchtete und -Migrant:innen” hat die Abteilung Integration (SenIAS) gemeinsam mit der Schwulenberatung Berlin gGmbH eine Präsentation zum Thema “LGBTQI*-Geflüchtete und -Migrant:innen” gehalten und das Berliner Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter vorgestellt. Mit dem Workshop wurde das Ziel verfolgt, Best-Practice-Beispiele aus unterschiedlichen europäischen Städten einem breiten Publikum zu präsentieren.

SIforREF – Social Innovation for Refugees

Die Berliner Integrationsbeauftragte und Abteilung für Integration der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales waren Mitglied des Netzwerks “SIforREF” (Integrating Refugees in Society and Labour Market through Social Innovation). SIforREF wurde im Rahmen des Interreg Central Europe-Programms gefördert, einem Strukturförderprogramm der Europäischen Union zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den mitteleuropäischen Ländern. Das Städtenetzwerk bestand jeweils aus lokalen Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen und Universitäten aus den Städten Bologna, Parma, Venedig (alle Italien), Ljubljana (Slowenien), Wien (Österreich) und Berlin. Die Gesamtprojektkoordination lag bei der Universität Ca’Foscari in Venedig. Die Projektleitung in Berlin lag bei der TU Berlin. Projektpartnerin und -partner waren der Berliner Paritätische Landesverband e.V. sowie ISI e.V. Die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration sowie Abteilung I der SenIAS waren assoziierte Partnerinnen im Projekt. Das Netzwerk hatte zum Ziel, die Teilhabe Geflüchteter am Arbeitsmarkt sowie die soziale Teilhabe durch soziale Innovationen zu stärken und gemeinsam Strategien für die teilnehmenden Regionen zu entwickeln. Hierzu wurden zum einen Best Practices in den jeweiligen Regionen ausgewählt, die für Study Visits und gegenseitige Evaluationen dienten. Daneben wurden Pilotprojekte mit Partnerorganisationen initiiert, die neue Ansätze bei der Teilhabe von Geflüchteten erproben sollten. Die Piloten wurden anschließend evaluiert und ihre Ergebnisse im Jahr 2021 auf Konferenzen vorgestellt. Die Berliner Projektpartner und -partnerinnen führten die Konferenz vom 27.-29. Oktober 2021 durch, unter Beteiligung der internationalen Partner-Organisationen. Es schlossen sich mehrere Roundtables unter Teilnahme diverser Akteure der Geflüchtetenarbeit in den jeweiligen Städten an, um die Ergebnisse vertieft zu diskutieren und Verbesserungsoptionen zu entwickeln. In Berlin waren in diesen Prozess mehrere Senatsverwaltungen eingebunden. Die Arbeit und Ergebnisse wurden Anfang 2022 letztlich in lokale Memoranden of Understanding übersetzt, die von verschiedenen Entscheidungsträgerinnen und -trägern unterzeichnet wurden. Aus den lokalen Memoranden of Understanding wurde im transnationalen Städtenetzwerk anschließend ein gemeinsames europäisches Memorandum of Understanding zur Stärkung der Teilhabe von Geflüchteten erstellt. Das Projekt lief vom 01. April 2019 bis zum 31. März 2022.

AMIF

Der europäische Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2014-2020 (AMIF) deckte mit seinen Schwerpunkten
  • Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einschließlich seiner externen Dimensionen,
  • Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration,
  • Rückkehr
    im Wesentlichen die Bereiche ab, die bis 2013 durch die SOLID-Fonds gefördert wurden. Für eine Projektförderung aus dem AMIF konnten sich eingetragene juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts (z. B. Träger der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche und karitative Einrichtungen, eingetragene Vereine, Gebietskörperschaften) bewerben. Auch nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen kamen für eine AMIF-Zuwendung in Frage. Insbesondere Kooperationspartnerschaften, durch die landesweite sowie länderübergreifende Projektmaßnahmen durchgeführt wurden, wurden seitens der EU-Zuständigen Behörde für den AMIF ausdrücklich erwünscht. Die Projekte wurden mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert (Anteilfinanzierung), somit betrug der Eigenanteil in der Regel 25 %.
    Für die Projektförderung standen in der Förderperiode 2014-2020 (n+2 > 2022) bundesweit ca. 270 Mio. € zur Verfügung. Die letzte Projektaufforderung wurde im April 2020 veröffentlicht. Projektmaßnahmen waren förderfähig, wenn sie frühestens am 01. Januar 2019 begonnen haben und spätestens zum 30. September 2022 enden. Für die Aufforderung standen insgesamt bundesweit ca. 97 Mio. € zur Verfügung. Die Höhe der Mindestfördersumme wurde auf 100.000 € für jedes vollständige Projektjahr festgelegt. 22 Berliner Projektträger haben eine Zuwendung erhalten. Es handelte sich um die letzte Aufforderung in der Förderperiode 2014-2020.
    Weitere Informationen unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/Foerderangebote/AMIF/amif-node.html
    Das Projekt „Diversitätsorientierte Personalarbeit in der Berliner Verwaltung und Unternehmen“ wird aus den Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales kofinanziert und verfolgt das übergeordnete Ziel, den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Berliner Verwaltung zu erhöhen und damit Ausgrenzungen zu beheben. Durch die Beratung und Begleitung seitens eines Teams von Expertinnen und Experten werden einschließlich 2022 ausgewählte Berliner Verwaltungen und Unternehmen dabei unterstützt, ihre Kompetenzen im Hinblick auf die neuen Aufgaben und Herausforderungen im Kontext von Vielfalt zu erweitern sowie ihre gesetzlichen Aufträge im Sinne des Partizipationsgesetzes und Landesantidiskriminierungsgesetzes zu erfüllen. Die verschiedenen Angebote, wie die Durchführung von Diversity-Audits, Schulungen und die Entwicklung von Strategien werden im Rahmen der Zusammenarbeit und auf den Bedarf der jeweiligen Organisation abgestimmt und ausgestaltet. Die Vernetzung von Berliner Verwaltungen mit Migrantinnen- und Migrantenorganisationen im Kontext der Personalgewinnung wird flankierend erprobt.

Europäischer Sozialfonds (ESF)

Das seit 2005 aus ESF-Mitteln geförderte Projekt bridge – Berliner Netzwerk für Bleiberecht unterstützt Geflüchtete bei der Suche nach einem Arbeits- und Ausbildungsplatz, dem Nachholen von Schulabschlüssen und dem Finden passender Qualifizierungsangebote. Parallel wird durch das Beratungsangebot zu aufenthaltsrechtlichen Fragen ein Zugang zum Arbeitsmarkt sowie eine langfristige Verfestigung des Aufenthaltsstatus angestrebt und Arbeitsmarktakteure werden zu den Themen Arbeitsmarktzugang und -förderung geschult. bridge ist ein Zusammenschluss nichtstaatlicher Organisationen unter Koordinierung der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration. Aus dieser Schnittstellenfunktion und durch die enge Zusammenarbeit mit der Berliner Wirtschaft ergibt sich eine breite Lobby für die in Berlin lebenden Geflüchteten und ihre Perspektiven am Arbeitsmarkt. Neben der Förderung durch die „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“ im Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerber/innen und Flüchtlingen (IvAF)“ wird das bridge-Netzwerk aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Landes Berlin finanziert. Im Jahr 2021 wurden die Projekttätigkeiten insbesondere von den politischen Ereignissen in Afghanistan (Machtergreifung der Taliban) und der daraufhin erhöhten Migrationsbewegung durch Evakuierungen und individuelle Flucht geprägt, die sich im Beratungsbedarf von Geflüchteten wie auch in den Schulungsanfragen der Berliner Arbeitsmarktakteurinnen und -akteure wiederspiegelten. Zugleich waren auch das Jahr 2021 durch die anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst. Um die digitalen Kompetenzen der Beraterinnen und Berater zu steigern, wurde eine Fortbildung zu mediengestützter Beratung angeboten; um Gleiches bei den Projektteilnehmenden zu erzielen, wurden Computerkurse durchgeführt. Weitere Informationen unter: http://www.bridge-bleiberecht.de/

Das bundesweite Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) zielt darauf, die Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationsgeschichte nachhaltig zu verbessern. Von zentralem Interesse ist dabei, dass im Ausland erworbene Berufsabschlüsse – unabhängig vom Aufenthaltstitel – häufiger in eine bildungsadäquate Beschäftigung münden. Das Programm wird seit 2005 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds gefördert und arbeitet in der Förderrunde 2019-2022 in vier Handlungsschwerpunkten:
  1. Beratung zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und erworbener Qualifikationen sowie sozial- und arbeitsrechtliche Beratung,
  2. Qualifizierungen im Kontext der Anerkennungsgesetze,
  3. Interkulturelle Kompetenzentwicklung der zentralen Arbeitsmarktakteure,
  4. Fachkräfteeinwanderung.
Die Koordinierungsstelle des IQ Landesnetzwerks Berlin ist bei der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration angesiedelt. Im Programm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ waren im Rückblick auf das Jahr 2021 insbesondere die aufsuchende Beratung über Social Media und der Ausbau von virtuellen Qualifizierungsformaten erfolgreich:
  • Aufsuchende Ansprache über Social Media im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen und der Fachkräftegewinnung:
    Die Beratung zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen wird in Berlin von Migrantinnen und Migrantenorganisationen durchgeführt. Damit ist Berlin bundesweit Vorreiter. Die Beratungsstellen sind in der Lage, in zwölf verschiedenen Sprachen eine Fachberatung anzubieten. 2021 wurde die aufsuchende und mehrsprachige Beratung über Social Media ausgebaut und somit Neuzugewanderte auch über Facebook zur bildungsadäquaten Beschäftigung, Berufsanerkennungsverfahren und Qualifizierungen im Kontext der Anerkennungsgesetze informiert. Zudem konnten kleine und mittleren Unternehmen (KMU) erfolgreich zur communityspezifischen Ansprache und Fachkräftegewinnung über Social Media geschult werden.
  • Ausbau von virtuellen Formaten und blended-learning:
    Im Jahr 2021 konnten entsprechend der pandemischen Lage alle Qualifizierungen des IQ Netzwerks Berlin als online Formate und im blended-learning durchgeführt werden. Durch diese Umstellung wurden erstmals auch Maßnahmen bundesweit angeboten, wie beispielsweise ein Anpassungslehrgang für Hebammen oder eine Brückenmaßnahme für Akademikerinnen im Bereich Klimawandel. Weitere Informationen: https://berlin.netzwerk-iq.de/
    Das Projekt Berlin braucht Dich! wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert und von der SenIAS kofinanziert. In einem sozialräumlichen Ansatz werden ausgewählte Schulen, Eltern und andere zentrale Akteurinnen und Akteure in ausgewählten Berliner Sozialräumen dabei beraten und begleitet, Ausbildungs- und Berufsperspektiven für Jugendliche mit Migrationsgeschichte bereitzustellen und so die Jugendlichen und ihre Familien bei der Berufsorientierung zu unterstützen. Zugleich wird mit ausgewählten Berliner Unternehmen und Behörden daran gearbeitet, sich so aufzustellen, dass Auszubildende mit Migrationsgeschichte gut ankommen und dort verbleiben. Praktika, Schnupper- und Informationstage zur Ausbildung und Bewerbung sind zentral für das Berufsorientierungsangebot der Berlin braucht dich!-Schulen. Behörden und Betriebe mit Landesbeteiligung können Schulen bzw. Schülerinnen und Schüler über ein Matching-Tool über Ihre Angebote informieren, mit Schulen in Kontakt treten und Betriebsbegegnungen und weitere Berufsorientierungsangebote eigenständig organisieren und koordinieren. Das BQN-Team berät Behörden und Betriebe zudem bei der Entwicklung von Berufsorientierungsformaten mit besonderer Berücksichtigung von Empowerment für Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen einer Prozessbegleitung vom BQN-Team können Behörden und Betriebe mit Landesbeteiligung einen Bereich ihrer Wahl im Kontext Ausbildung oder Personalarbeit auf Basis des Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) und des Diversity-Landesprogramms analysieren und ausbauen.

EHAP

Ziel des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) ist es, die Lebenssituation von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen zu verbessern. Die reguläre Förderung des EHAP endete bereits am 31. Januar 2020. Aus Restmittel konnte das BMAS durch ein Interessensbekundungsverfahren eine einmalige Verlängerung der 2. Förderperiode, bis zum 30. Juni 2022, einleiten. Aktuell werden in Berlin acht Projekte durch EHAP-Mittel im Rahmen der Verlängerung der 2. EHAP-Förderrunde bis zum 30. Juni 2022 durch den Bund gefördert. Weitere 3 ehemalige EHAP-Projekte werden bis 30. Juni 2022 aus Landesmittel gefördert. Aufgrund von längeren Abstimmungen mit der EU-Kommission hinsichtlich der neuen Förderrichtlinien zum „EHAP Plus“ konnte das Interessensbekundungsverfahren für die neue Förderperiode nicht rechtzeitig gestartet werden. Dies wird zu einer Förderlücke von ca. drei Monaten führen. Die Veröffentlichung der „EHAP Plus“ Förderrichtlinie und der Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen ist seitens des BMAS im ersten Quartal 2022 geplant.

Verwaltungsaustausch Berlin-Istanbul

Die Abteilung Integration (SenIAS) nahm von Oktober bis Dezember 2021 an vier halbtägigen Roundtablen zu den Themen Flucht und Integration mit der Istanbuler Stadt- und Bezirksverwaltung, Nichtregierungsorganisationen sowie zahlreichen weiteren Vertreterinnen und Vertretern deutscher Stadtverwaltungen teil. Die Roundtables wurden durch die GIZ in Kooperation mit der Istanbuler Stadtverwaltung organisiert. Neben SenIAS nahmen auch SenSBW und die Senatskanzlei an einzelnen Roundtablen teil. Der Austausch diente dem Wissenstransfer zu verschiedenen Themenfeldern und brachte relevante Akteurinnen und Akteure aus den jeweiligen Städten zusammen. Thematisch wurden u.a. die Institutionalisierungsprozesse in Verwaltungen für Migration und Integration, Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration und Stärkung des Sozialen Zusammenhalts besprochen.

Verwaltungsaustausch Berlin-Warschau

Im September 2021 erfolgte der jährliche Verwaltungsaustausch zwischen Berlin und der Stadt Warschau, der seit Beginn der 90er Jahre durch SenInnDS organisiert wird. Die Stadt Warschau hatte für den Verwaltungsaustausch 2021 ausdrücklich den Wunsch geäußert, zum Thema Flucht einen fachlichen Austausch auf Arbeitsebene zu organisieren. Als Integrationsbeauftragte des Berliner Senats und in Funktion als Polonia-Ansprechpartnerin empfing Katarina Niewiedzial persönlich die Warschauer Delegation in der Dienststelle der Potsdamer Straße. Im Rahmen einer Präsentation wurden das novellierte PartMigG, das Landesrahmenprogramm der Integrationslotsinnen und -lotsen sowie das Gesamtkonzept zur Integration Partizipation Geflüchteter vorgestellt. Der Austausch diente dem kommunalen Austausch zu Ankommensstrukturen von Geflüchteten zwischen Berlin und Warschau. Gemeinsam wurde über Erfahrungen und Best-Practice-Ansätze im Hinblick auf die Aufnahme von Geflüchteten infolge des Syrien-Krieges im Jahr 2015 diskutiert. Zudem wurden diverse Projektbesuche vor Ort organisiert, die sich im Bereich Integration/Flucht im Land Berlin aktiv sind.