Europa in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Jugendliche gucken auf einen Globus

Für die Themenbereichen Bildung, Jugend und Familie gibt es keine übergreifende Regelungskompetenz der Europäischen Union. Sie fallen unter das Subsidiaritätsprinzip, d. h. sie liegen ganz in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Eine europäische Zusammenarbeit basiert dementsprechend auf der „Offenen Methode der Koordinierung“, erfolgt formal also auf freiwilliger Basis. Dennoch gibt es politische Rahmen, die die Zusammenarbeit gestalten:
Die Rahmenbedingungen für die Europaarbeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden einerseits durch die bildungspolitischen Ziele der „Europäischen Säule sozialer Rechte“, den „Europäischen Bildungsraum bis 2025“, den „Strategischen Rahmen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2030)“ sowie durch die „EU-Jugendstrategie (2019 -2027)“ gegeben.

Diese Initiativen lassen sich unter die übergeordneten bildungs- und beschäftigungspolitischen Ziele der Europäischen Säule sozialer Rechte fassen. Die Europäische Säule sozialer Rechte wurde vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission bereits im Jahr 2017 proklamiert, im März 2021 folgte ihre Konkretisierung in 20 Grundprinzipien und Rechte in drei Kapiteln, die für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialschutzsysteme von wesentlicher Bedeutung sind.
Kapitel I „Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang“ befasst sich mit der allgemeinen und beruflichen Bildung, dem lebenslangen Lernen, Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Aktive Unterstützung für Beschäftigung.

Mit Blick auf den bis zum Jahr 2025 zu verwirklichenden „EU-Bildungsraum“ entwickeln die Mitgliedstaaten zusammen mit der Europäischen Kommission Initiativen und Instrumente, um europaweite (Lern-)Mobilität, Transparenz von Qualifikationen sowie Kompetenzen und Beschäftigung zu fördern. Hierzu zählen u. a. :
  • der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) und
  • der „Europass“ als europaweite Plattform zur Dokumentation erworbener Kompetenzen
  • die Prüfung eines Konzepts von „kleinen Lerneinheiten“ zur Flexibilisierung von Bildungswegen

Viele dieser Initiativen sowie individuelle Lernaufenthalte im europäischen Ausland werden durch das Programm für die allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport „Erasmus+ (2021-2027)“ umgesetzt. In Berlin beteiligt sich mit großem Engagement in den Erasmus+-Programmbereichen (allgemeine Schulbildung (alle Schulformen), berufliche Bildung, Jugendeinrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Das erfolgreiche Programm wurde für die neue Laufzeit 2021 -2027 finanziell erheblich gestärkt. Es stehen europaweit insgesamt 26,2 Mrd. Euro zur Verfügung.

Bereich Bildung

Schwerpunkte der Europapolitik der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im schulischen Bereich sind neben der allgemeinen Begleitung und Ausgestaltung europäischer bildungspolitischen Initiativen die europäische Zusammenarbeit im Rahmen von Erasmus+, die Ausfüllung der Städtepartnerschaften Berlins (vor allem mit Paris und Warschau) auf dem Gebiet der Bildung, die Zusammenarbeit mit Polen im Grenzbereich (Oderpartnerschaft) und der Auf- und Ausbau der „Europabildung“ in der Berliner Schule bzw. über die EU-Jugendstrategie Stärkung der Europa- und Demokratiekompetenzen von Jugendlichen im außerschulischen Bereich.

Eine besondere Stellung nimmt hierbei die „Staatliche Europa-Schule Berlin“ (SESB) als „Schule besonderer pädagogischer Prägung ein. Sie ist durch die integrierte Erziehung und Bildung in kulturell heterogenen Lerngruppen bei durchgängig zweisprachigem Unterricht gekennzeichnet. Durch die umfassende Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der jeweiligen Partnersprache wird gleichzeitig ein Beitrag zur interkulturellen Erziehung und zur Förderung eines europäischen und internationalen Bewusstseins geschaffen. Die SESB ist als durchgängiger Bildungsgang konzipiert, der in Jahrgangsstufe 1 beginnt und grundsätzlich erst mit dem Erwerb schulischer Abschlüsse (Berufsbildungsreife, mittlerer Schulabschluss, Abitur) endet.

Die Zusammenarbeit mit Frankreich hat für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Priorität. In diesem Kontext wird von allen beteiligten Partnern betont, dass die Möglichkeiten zur Förderung von Austausch, Begegnung, des Erwerbs der Partnersprache Französisch in vorbildlicher Weise im Land Berlin umgesetzt und vorgehalten werden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt das Engagement von Schulen und das Interesse von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an der französischen Sprache und Kultur. Hierzu hat sie an ihrer Seite das Centre Français de Berlin (CFB), das jedes Jahr im Auftrag der Senatsverwaltung viele Austausche, Begegnungen, Kulturprojekte umsetzt – nicht nur an den Schlüsseltagen wie dem Deutsch-Französischen Tag (22. Januar), der Woche der Frankophonie (März) sowie die Fête de la musique (21. Juni).

In der Zusammenarbeit mit Polen hat die Mitarbeit im Ausschuss für Bildungszusammenarbeit der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Priorität. In diesem Kontext wird von allen beteiligten Partnern betont, dass die Möglichkeiten des Unterrichts in der Herkunftssprache Polnisch in vorbildlicher Weise im Land Berlin umgesetzt und vorgehalten werden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt das Engagement von Schulen und das Interesse von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an der polnischen Sprache und der polnischen Kultur.

Im Bereich der Erwachsenenbildung liegt der Schwerpunkt im Austausch mit anderen europäischen Ländern mit Blick auf die Themen Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener, politische Bildung und Arbeit der Volkshochschulen. Als Instrumente dieses Austauschs setzt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Teilnahme an europäischen Projekten, Fachgespräche unter Beteiligung europäischer Partner sowie Projektbesuche ein.

Bereich Jugend

Bereits im Zuge der Krise um die hohe Jugendarbeitslosigkeit (2016) verständigte sich die Europäische Union mit diversen Initiativen darauf, sich stärker für die Verbesserung der Situation aller Jugendlichen zu engagieren („EU-Jugendgarantie“, „Investieren in Europas Jugend“, sowie die Erneuerung der „EU-Jugendstrategie“). Jugendpolitik wird in diesem Kontext als Querschnittspolitik verstanden. Die Umsetzung der EU Jugendstrategie 2019-2027 ist die neue Richtschnur in der Europaarbeit im Jugendbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Mit dieser europäischen Dimension werden nicht nur Impulse in die praktische Kinder- und Jugendhilfe gegeben, sondern auch eine größere Beteiligung der jungen Generation an der Mitgestaltung der Europapolitik angestrebt. Schlagwortartig findet dieser im Dreiklang „Beteiligen – Befähigen – Begegnen“ („Engage – Empower – Connect“) seinen Ausdruck. Dieser Bedarf wird durch die aktuellen politischen wie gesellschaftlichen Herausforderungen wie Corona-Krise, Ukraine-Krise, Klimakrise noch verdeutlicht.

Als zentrale Themenfelder der EU-Jugendstrategie wurden definiert:
  1. Die EU mit der Jugend zusammenbringen
  2. Gleichheit aller Geschlechter
  3. Inklusive Gesellschaften
  4. Information und konstruktiver Dialog
  5. Psychische Gesundheit und Wohlbefinden
  6. Jugend im ländlichen Raum voranbringen
  7. Gute Arbeit für alle
  8. Gutes Lernen
  9. Räume und Beteiligung für alle
  10. Ein nachhaltiges, grünes Europa
  11. Jugendorganisationen und europäische Jugendprogramme

Berlin vertritt hier bereits seit 2013 über eine sog. „Bundesratsbeauftragung“ die Interessen aller Länder an der Seite der Bundesvertreter in den Entscheidungsgremien der Europäischen Union.

Als weiteres Themenfeld wurde die Sichtbarmachung von non-formalen und informellen Bildungsprozessen in der Jugendarbeit definiert. Hierfür stehen verschiedene Transparenzinstrumente, darunter der sog. „Youthpass“, zur Verfügung. Der Youthpass ist ein europaweites Instrument, mit dem persönliche, soziale und berufliche Kompetenzen beschrieben werden können. Hierbei werden insbesondere Schlüsselkompetenzen des Lebenslangen Lernens dargestellt, die im Zuge einer Jugendmobilität in Erasmus+ erworben wurden.

Demokratiebildung, Jugendbeteiligung und Partizipation stellen einen weiteren Schwerpunkt dar. Möglichkeiten zur Partizipation für Jugendliche an politischen Prozessen und zur Vernetzung wird im Rahmen des EU-Jugenddialogs angeboten. Dieser stärkt die aktive Beteiligung Jugendlicher am demokratischen Leben in Form von Dialogen zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern.

Im Jahr 2022 sollen unter dem „Europäischen Jahr der Jugend 2022“ spezielle Impulse gesetzt werden.