Notwendige Voraussetzung für die Antragstellung ist die Aufstellung eines Finanzierungsplans unter Verwendung der Vorlage des LDA. Finanziert werden Projekte als Fehlbedarfsfinanzierung, d. h. ausschließlich jene Mittel, die vom Antragsteller nicht erwirtschaftet oder durch andere Zuschüsse gestellt werden können. Neben ehrenamtlicher Arbeit sind somit Eigen- und/oder Drittmittel notwendig und entsprechend nachzuweisen. Im Finanzierungsplan sind nur die Kosten aufzuführen, die im Verwendungsnachweis auch abgerechnet werden (ehrenamtliche Arbeitsstunden fallen ausdrücklich nicht hierunter).
Neben dem Finanzierungsplan sind ein aussagekräftiges Anschreiben sowie eine Vorhabenbeschreibung einzureichen.
Bitte verwenden Sie für Ihre Finanzierungspläne ausschließlich das hier bereitgestellte Muster. Bitte nutzen Sie zur Abrechnung im Rahmen Ihres Verwendungsnachweises ebenfalls ausschließlich das hier zur Verfügung gestellte Muster. Zuwendungsanträge und Verwendungsnachweise, die nicht die vorgegebenen Muster verwenden, werden nicht angenommen.