Um bei archäologischen Maßnahmen im Land Berlin für eine einheitliche Qualität zu sorgen, wurden bereits kurz nach der Ausfertigung des Denkmalschutzgesetzes Berlin am 24.04.1995 vom Landesdenkmalamt Berlin fachliche Standards erarbeitet. Der seit 1996 zur Verfügung stehende “Standard zur Durchführung archäologischer Grabungen im Land Berlin” wurde seitdem kontinuierlich den gesetzlichen, fachlichen und technischen Neuerungen angepasst. Die aktuelle Fassung steht einschließlich aller Anlagen als Download zur Verfügung.
Der Grabungsstandard richtet sich inzwischen nicht mehr nur an Archäologen und Grabungspersonal, sondern auch an Investoren, Bauherren oder Planer. Inhaltlich stellt er die rechtlichen Grundlagen hinsichtlich des Umgangs mit Bodendenkmalen vor, enthält Hinweise zur Vorbereitung archäologischer Maßnahmen, gibt Vorgaben zur standardisierten Durchführung, Dokumentation und Auswertung archäologischer Maßnahmen, zur Erstellung und Abgabe des Grabungsberichtes und aller analogen und digitalen Daten sowie zur Fundbehandlung.
Das Denkmalschutzgesetz in seiner aktuellsten Fassung finden Sie hier .