Kurzfristige Hilfe in der Pandemie: LAF bringt prekär lebende trans* Sexarbeiter*innen unter

Pressemitteilung vom 09.02.2021

Mit dem erneuten Lockdown wurde auch die Sexarbeit wieder verboten. Dies trifft trans* Sexarbeiter*innen, die aus dem Ausland nach Berlin gekommen sind, besonders hart. Für diese Gruppe stellt das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) nun kurzfristig 20 Wohnplätze in einer queeren Unterkunft für Geflüchtete zur Verfügung. Betreiber ist die Schwulenberatung Berlin.

LAF-Präsident Alexander Straßmeir: „Trans* Personen, die prekär leben, sind nicht nur durch die Obdachlosigkeit selbst, sondern auch aufgrund ihrer Identität verschiedensten Diskriminierungen und auch physischen Gefährdungen ausgesetzt. Mit unserer Unterkunft für queere Geflüchtete bieten wir eine offene und sensible Begleitung auch für trans* Personen an. Auf dem Wege der Amtshilfe stellen wir den sozialen Wohnhilfen nun 20 Plätze für trans* Sexarbeiter*innen mit Migrationshintergrund zur Verfügung.“

Marcel de Groot, Geschäftsführer der Schwulenberatung Berlin: „Unsere Beobachtung ist, dass trans* Personen die Wohnungslosenunterkünfte der Bezirke meiden, weil ihnen dort die besondere Betreuung fehlt, wie wir sie in unserer Unterkunft anbieten. Wir haben das LAF deshalb um Unterstützung gebeten, mit einer Ausnahmeregelung auch trans* Sexarbeiter*innen mit Migrationserfahrung, die aufgrund der Pandemie von Obdachlosigkeit bedroht sind, einen Wohnplatz in unserer Unterkunft anbieten zu dürfen. Wir bedanken uns für die zeitnahe Zustimmung.“

Menschen, die zu dieser Gruppe gehören, können ab sofort bei den sozialen Wohnhilfen der Bezirke einen Wohnplatz in der Unterkunft der Schwulenberatung Berlin anfragen. Die Bezirke können sich per Amtshilfeersuchen an das LAF wenden. Die Kosten für die Unterbringung trägt die jeweils zuständige Leistungsbehörde (Jobcenter oder Sozialamt). Die fachliche und sozialpädagogische Begleitung erfolgt weiterhin durch die im Handlungsfeld der Sexarbeit tätigen Träger sowie vor Ort durch die Mitarbeitenden der queeren Unterkunft. Ziel ist die Stabilisierung der Lebenssituation und die Rückkehr in eigenen Wohnraum. Die Maßnahme ist befristet bis zum 31. Mai 2021.

Hintergrund:
Das LAF ist für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständig. Darüber hinaus bringt es in Amtshilfe für die Bezirke bereits statusgewandelte Geflüchtete unter. Das LAF verfügt über hoch spezialisierte Unterkünfte für unterschiedliche Personengruppen, in denen es in Amtshilfe für die Bezirke unterbringen kann.

Bei Rückfragen:
Schwulenberatung Berlin refugees@schwulenberatungberlin.de
Pressestelle LAF pressestelle@laf.berlin.de Tel. 030 90225 – 2008