Öffentliche Zustellungen

Roter Briefumschlag in dem ein heller Briefbogen hochkant steckt
  • Wenn wir ein wichtiges Schreiben oder einen Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift zustellen können, können wir die öffentliche Zustellung anordnen.
  • Rechtsgrundlage dafür ist § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG BE) sowie § 65 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG).
  • Gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
  • Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Öffentliche Zustellung vom 14.04.2026 Details:
Name/ Firma: TANRIVERDI
Vorname: Azad
Letzte bekannte Anschrift: Schönhauser Straße 22 in 12157 Berlin
Bescheid / Schreiben mit Datum vom: Widerspruchsbescheid vom 05.01.2026
zum Aktenzeichen: ZS A 1.4-05123-Tanriverdi
Veröffentlichung am: 14.04.2026
Löschung erfolgt am: 28.04.2026
Öffentliche Zustellung vom 14.04.2026 Details:
Name/ Firma: TIGHASHIVILI
Vorname: Nana
Letzte bekannte Anschrift: ohne bekannten festen Wohnsitz
Bescheid / Schreiben mit Datum vom: Widerspruchsbescheid vom 07.01.2026
zum Aktenzeichen: ZS A 1.4-05123-Tighashivili
Veröffentlichung am: 14.04.2026
Löschung erfolgt am: 28.04.2026
Öffentliche Zustellung vom 14.04.2026 Details:
Name/ Firma: KHAREBASHVILI
Vorname: Zurabi
Letzte bekannte Anschrift: ohne bekannten festen Wohnsitz
Bescheid / Schreiben mit Datum vom: Widerspruchsbescheid vom 07.01.2026
zum Aktenzeichen: ZS A 1.4-05123-Tighashivili
Veröffentlichung am: 14.04.2026
Löschung erfolgt am: 28.04.2026
Öffentliche Zustellung vom 14.04.2026 Details:
Name/ Firma: PICICUROV
Vorname(n): Valentin / Tamara
Letzte bekannte Anschrift: Rhinstraße 125-127 in 10315 Berlin
Bescheid / Schreiben mit Datum vom: Widerspruchsbescheid vom 16.02.2026
zum Aktenzeichen: ZS A 1.4-05123-Picicurov
Veröffentlichung am: 14.04.2026
Löschung erfolgt am: 28.04.2026

Die oben genannten Dokumente können eingesehen werden beim:

Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Darwinstraße 14-18
10589 Berlin

Die Einsichtnahme ist montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 10:30 Uhr und 13:00 Uhr am Counter des LAF-Leistungszentrums möglich. Bringen Sie hierzu bitte einen gültigen Identitätsnachweis und – wenn erforderlich – eine Vollmacht mit. Nennen Sie bitte sowohl an der Sicherheitsschleuse als auch am Counter folgendes Stichwort „Abholungstermin öffentlich zugestellter Bescheid“.

Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (LAF)

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Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten