Öffentliche Zustellungen

Roter Briefumschlag in dem ein heller Briefbogen hochkant steckt
  • Wenn wir ein wichtiges Schreiben oder einen Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift zustellen können, können wir die öffentliche Zustellung anordnen.
  • Rechtsgrundlage dafür ist § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz (BlnVwVfG) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG).
  • Gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
  • Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Öffentliche Zustellung vom 01.01.2026 Details:
Name/ Firma: Mustermensch
Vorname: M
Letzte bekannte Anschrift: Musterstr. 1, 10000 Berlin
Bescheid / Schreiben mit Datum vom: Schreiben vom 01.01.2026
zum Aktenzeichen: XYZ-XXXX
Bescheid / Schreiben liegt zur Abholung hier bereit: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten,
Darwinstraße 14-18,
10589 Berlin,
Referat XY,
Zimmer XYZ
Veröffentlichung am: 01.01.2026
Löschung erfolgt am: 30.02.2026
Öffentliche Zustellung vom 01.01.2026 Details:
Name/ Firma: Mustermensch
Vorname: M
Letzte bekannte Anschrift: Musterstr. 1, 10000 Berlin
Bescheid / Schreiben mit Datum vom: Schreiben vom 01.01.2026
zum Aktenzeichen: XYZ-XXXX
Bescheid / Schreiben liegt zur Abholung hier bereit: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten,
Darwinstraße 14-18,
10589 Berlin,
Referat XY,
Zimmer XYZ
Veröffentlichung am: 01.01.2026
Löschung erfolgt am: 30.02.2026

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