Erläuterungen zur Bearbeitung

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Wie lange dauert die Bearbeitung eines Kita-Antrags?

Ihr Antrag muss spätestens zwei Monate bevor Ihr Kind eine Kita oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen soll, im Fachdienst Kindertagesbetreuung gestellt werden.
Sie können den Antrag frühestens neun Monate im Voraus stellen.
(§ 3 Absatz 1 Kindertagesförderungsverordnung)

Beispiel

Wenn Ihr Antrag bis zum 31. März bei uns eingeht, kann Ihr Kind ab dem 1. Juni eine Kita oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Hort-Antrags?

Diesen Antrag geben Sie bitte bei der Schulanmeldung Ihres Kindes in der Schule ab.
Ausnahmsweise können Sie den Antrag bis spätestens drei Monate vor dem Schuljahresbeginn, also bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres der Einschulung, im Fachdienst Kindertagesbetreuung stellen.
(§ 3 Absatz 1 Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung).

Beispiel

Wenn Ihr Antrag bis zum 31. März bei uns eingeht, kann Ihr Kind ab dem 1. Juli die ergänzende Förderung und Betreuung in der Schule (Hort) besuchen..

Wie wird mein Antrag bearbeitet?

Für Ihren Antrag erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ihr Antrag wird Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter zugeordnet und schnellstmöglich bearbeitet.

Zunächst wird geprüft, ob wir für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig sind.
Sollten wir nicht zuständig sein, leiten wir Ihren Antrag an das richtige Berliner Jugendamt weiter.

Danach prüfen wir, ob der Antrag vollständig ist. Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, Ihren Antrag vollständig abzugeben.

Ist der Antrag nicht vollständig, erhalten Sie einen Brief. Darin steht, welche Unterlagen und Nachweise Sie noch einreichen müssen. Bitte halten Sie die im Brief genannte Frist ein. Können Sie die Frist nicht einhalten, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Bitte sammeln Sie die nachzureichenden Unterlagen und reichen diese dann vollständig ein. Geben Sie bitte deutlich lesbar den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum Ihres Kindes an. Beziehen Sie sich auf Ihren Antrag, damit eine schnelle und problemlose Zuordnung möglich ist.

Wenn der Antrag vollständig ist, wird über Ihren Antrag entschieden.

Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet ist, erhalten Sie einen Bescheid per Post.

Bitte sehen Sie von persönlichen oder telefonischen Anfragen hinsichtlich des erfolgreichen Eingangs Ihres Antrages oder des Bearbeitungsstandes ab.

Dringende Anfragen können Sie unter Angabe des Grundes und einen Hinweis auf die Dringlichkeit im Betreff an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter richten. Außerdem können Sie ein Fax an die Nummer: 030-90295-5841 senden.

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