Seit dem 01.01.2023 gibt es das Bürgergeld.
Zum 01.01.2023 ist die erste Stufe in Kraft getreten. Zum 01.07.2023 tritt die zweite Stufe in Kraft.
Insbesondere bedeutet dies, dass Sie mehr Geld für Ihren Lebensunterhalt erhalten und Sie bessere Weiterbildungschancen haben.
Bitte beachten Sie, dass Anträge, Bescheide und Schreiben des Jobcenters bis zur 2. Stufe des Bürgergeldes technisch bedingt Schritt für Schritt angepasst werden. Es kann vorkommen, dass Sie derzeit weiterhin Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis auf das Bürgergeld darauf enthalten. Es kann daher sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon bitte nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.