Die Pflege und Unterhaltung der Begrünung außerhalb der Grabstätten wird durch Mitarbeitende des Fachbereiches Grünflächen sowie durch beauftragte Firmen durchgeführt.
Im Rahmen des zugewiesenen Budgets finden in der Regel folgende Pflegedurchgänge statt:
- Mähen der Kriegsgräberflächen: bis zu achtmal im Jahr
- Mähen der Rasenflächen: bis zu sechsmal im Jahr
- Mähen der Wiesenflächen: einmal im Jahr
- Wegesäuberung: bis zu dreimal im Jahr
- Hecken- und Strauchschnitt: einmal im Jahr
- Baumarbeiten: auf Grundlage der jährlichen Baumkontrolle
- Wegeausbesserungen: nach Bedarf
- Abräumungen abgelaufener Grabstellen: nach Bedarf
Blumen und Kerzen auf Gemeinschaftsgrabfeldern
An allen Gemeinschaftsgrabfeldern befindet sich eine gemeinsame, zentrale Stelle, wo Sie als Angehörige Blumen und Kerzen zum Gedenken ablegen können. Wir bitten Sie höflich, nur dort den Blumenschmuck zu platzieren, da Blumen und Gegenstände auf der Rasenfläche die Mäharbeiten erheblich erschweren und verzögern.
Abräumung von abgelaufenen Gräbern
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes von 20 Jahren besteht bei Wahlgrabstätten die Möglichkeit der Verlängerung. Wird kein Antrag auf Verlängerung gestellt, werden die Wahl- und Reihengrabstellen durch den Fachbereich Grünflächen abgeräumt. Die Abräumungen werden per Aushang vor Ort angekündigt.