Erschließungsbeiträge und -beitragsbescheinigungen

Männchen hält Paragraph- und Euro-Zeichen auf einer Wippe

Erschließungsbeiträge

Eigentümer, Erbbauberechtigte und dinglich Nutzungsberechtigte von Grundstücken sind nach dem Baugesetzbuch und dem Erschließungsbeitragsgesetz verpflichtet für die erstmalige endgültige Herstellung der ihre Grundstücke erschließenden Straßen die umlagefähigen Kosten zu zahlen. Umlagefähige Kosten sind zum Beispiel Kosten für Fahrbahn, Geh- und Radwege, Beleuchtung, Freilegung, Grunderwerb, Regenentwässerung.

Die Abrechnung erfolgt nach Herstellung der Erschließungsanlage, gegebenenfalls auch nach Herstellung einzelner Teileinrichtungen. Die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke erhalten anschließend einen Erschließungsbeitragsbescheid mit der Angabe des zu zahlenden Erschließungsbeitrags.

Erschließungsbeitragsbescheinigungen

Erschließungsbeitragsbescheinigungen enthalten die wesentlichen erschließungsrechtlichen Angaben zu einem Grundstück. Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Mittels einer Erschließungsbeitragsbescheinigung können Sie sich darüber informieren, ob

  • für Ihr Grundstück bereits Erschließungsbeiträge gezahlt wurden bzw. nach § 15a EBG nicht mehr erhoben werden oder
  • ob ggfls. zu einem späteren Zeitpunkt damit zu rechnen ist, dass noch Erschließungsbeiträge erhoben werden oder
  • ob noch Beiträge offen sind. Offene Beiträge ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück.

Antrag und Bearbeitung

Ein Antrag kann formlos schriftlich, per Fax oder E-Mail gestellt werden. Antragsberechtigt ist nur der Grundstückseigentümer oder von diesem Bevollmächtigte (unter Einreichung der Vollmacht).

Bitte beachten Sie, dass die Antwort in jedem Falle schriftlich erfolgt und daher unabhängig vom gewählten Weg der Antragstellung Ihre Adresse benötigt wird. Telefonisch können die entsprechenden Auskünfte nicht erteilt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei bis vier Wochen.

Die Gebühr für eine Bescheinigung über Erschließungsbeiträge (ohne Berechnung) beträgt 31,00 € (Verwaltungsgebührenordnung, Tarifstelle 6008 a).

Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerin

Frau Otto
Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung
Telefon: (030) 90277-6701
Fax: (030) 90277-2601
E-Mail an Frau Otto

Hinweis zu weiteren Zuständigkeiten

Fragen zu gegebenenfalls abzutretendem Straßenland oder zu Baulasten beantwortet das Stadtentwicklungsamt.

Haben Sie Fragen zu Altlasten, wenden Sie sich bitte an das Umwelt- und Naturschutzamt.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlagen

Zusammengerollte Zeitung mit Aufschrift Aktuelles

Aktuelles

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Baustellenabsperrung

Fachbereich Straßen

Der Fachbereich Straßen ist als Straßenbaulastträger / Straßenbaubehörde zuständig für die Planung, den Entwurf, den Bau sowie für die Unterhaltung und Überwachung der Verkehrssicherheit der Straßen, Wege und Plätze im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Weitere Informationen