Barbarossaplatz / Bayerischer Platz

Am 11. September 2014 ist für den Bereich „Barbarossaplatz / Bayerischer Platz“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg die soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in Kraft getreten.

  • BVV-Beschluss für das soziale Erhaltungsgebiet "Barbarossaplatz / Bayerischer Platz"

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  • Gesetz-und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 22 vom 10. September 2014

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  • Untersuchungsbericht zur Begründung einer sozialen Erhaltungsverordnung "Barbarossaplatz / Bayerischer-Platz"

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  • Nachuntersuchung zum Fortbestand einer sozialen Erhaltungsverordnung "Barbarossaplatz / Bayerischer-Platz"

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  • VV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete

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