Wahlhelfende

Piktogramm Wahlhelfende

Das Ehrenamt für einen Tag

Jedes Wahllokal hat einen eigenverantwortlichen Wahlvorstand – jeweils mit bis zu neun Wahlvorstandsmitgliedern, die am Wahltag die Stimmabgabe der Wahlberechtigten und die Stimmenauszählung sicherstellen.

Die Arbeit im Wahlvorstand setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Was Sie wissen müssen, erfahren Sie durch eine Schulung oder durch Schulungsmaterial der Bezirkswahlämter oder des Landeswahlleiters.

Wir haben Ihr Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe geweckt?
Dann senden Sie uns Ihre Bereitschaftserklärung per Online-Formular.

Wahlhelfende für die Berliner Wahlen am 20. September 2026

Aktuell werden noch wahlvorstehende und schriftführende Personen bzw. deren Stellvertretungen gesucht.

Bei der Eingabe “Angaben zum Wunscheinsatzort – Wunschbezirk“ wählen Sie bitte “Berlin Tempelhof-Schöneberg” aus.
Konkrete Wünsche (z.B. zum genauen Einsatzort) tragen Sie in das Feld “Mitteilungen an das Wahlamt” ein.

Besonders willkommen sind Bereitschaftserklärungen für die Ortsteile Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade.

Allgemeine Informationen zu Ihrem Einsatz

  • Voraussetzungen

    Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen

    Jede Person, die
    • am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes besitzt und
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
    • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung inne hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und
    • nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

    oder

    Jede Person, die
    • am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes besitzt und
    • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
    • ihren Hauptwohnsitz in Berlin hat und
    • nicht nach § 2 des Landeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

    Wahl zum Deutschen Bundestag

    Jede Person, die
    • am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes besitzt und
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
    • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
    • nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

    Wahl zum Europäischen Parlament

    Jede Person, die
    • am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerin) besitzt und
    • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
    • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
    • nicht nach § 6a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
  • Ihr Einsatzort am Wahltag

    Sie können in einem Urnenwahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt werden.

    • Im Urnenwahllokal
      Ihr Einsatzort bei der Urnenwahl ist ein Wahllokal im Bezirk. Bei einem Einsatz im Wahllokal sind Sie am Wahlsonntag von ca. 7:00 Uhr bis nach Abschluss der Auszählung im Einsatz. Soweit möglich, versuchen wir Ihre Wünsche zu berücksichtigen und Sie zum Beispiel wohnortnah und gemeinsam als Team einzusetzen.
    • Im Briefwahllokal
      Aufgrund der zunehmenden Nutzung der Briefwahl, suchen wir zahlreiche Freiwillige für die Auszählung der Briefwahlstimmen. Die Briefwahllokale befinden in der Sophie-Scholl-Schule (Ortsteil Schöneberg) und in der Carl-Zeiss-Oberschule (Ortsteil Lichtenrade). Hier beginnt Ihr Einsatz gegen 14:00 und endet nach erfolgreichem Abschluss der Auszählung.
  • Ihre Aufgaben im Überblick

    Sie wollen mithelfen, wissen aber nicht, was auf Sie zukommt?

    Sie gehören zum Team eines sechs- bis neunköpfigen Wahlvorstandes. Sie sorgen in unterschiedlichen Funktionen gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.

    Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:
    • einer wahlvorstehenden Person und einer Stellvertretung
    • einer schriftführenden Person und einer Stellvertretung
    • bis zu fünf Beisitzenden
    • Unterstützungskräfte.

    In den Wochen vor der Wahl werden Sie durch eine vergütete Schulung auf die Tätigkeit im Wahlvorstand vorbereitet. Wahlvorstehende und schriftführende Personen sowie deren Stellvertretungen erhalten eine Präsenz-Schulung im Rathaus Schöneberg. Die übrigen Wahlvorstandsmitglieder erhalten eine Online-Schulung.

  • Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich

    Für Ihre Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten Sie ein Erfrischungsgeld sowie eine Schulungs- und ggf. eine Transportpauschale. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können einen Freizeitausgleich mit vermindertem Erfrischungsgeld erhalten.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt “Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich” im Downloadbereich dieser Seite.

Informationen zu den verschiedenen Funktionen im Wahlvorstand

  • Wahlvorstehende im Urnenwahllokal
    • vor dem Wahltag
      • Sie haben in den Wochen vor der Wahl bereits eine Schulung des Bezirkswahlamtes besucht und sind gut vorbereitet.
      • Gegebenfalls haben Sie sich Ihr Wahllokal vorab schon besichtigt und mit ihrem Team Kontakt aufgenommen.
      • Sie erhalten am Samstag vor der Wahl die notwendigen Wahlunterlagen im Rathaus Schöneberg.
    • am Wahltag
      • Sie richten mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern das Wahllokal ein.
      • Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit im Sinne des Wahlgeheimnisses.
      • Sie leiten den Wahlvorstand und eröffnen und beenden die Wahlhandlung und überwachen die Stimmenauszählung.
      • Sie regeln die Pausenzeiten.
      • Sie schlichten Unstimmigkeiten im Wahllokal.
      • Ihre Stimme gibt den Ausschlag, wenn Stimmengleichheit besteht.
      • Sie und Ihre Stellvertretung sorgen während der Wahlhandlung für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung.
      • Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Stimmbezirks telefonisch an das Bezirkswahlamt weiter und bringen die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen zum zuständigen Stützpunkt.
      • Vorher haben Sie sichergestellt, dass Sie das Wahllokal so verlassen, wie Sie es vorgefunden haben.
  • Wahlvorstehende im Briefwahllokal
    • Sie haben die Leitung der Tätigkeit des Briefwahlvorstandes.
    • Sie stellen die Anwesenheit der Mitglieder des Briefwahlvorstandes fest und melden diese an den Briefwahlstützpunkt.
    • Sie verpflichten die Mitglieder des Briefwahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit.
    • Sie leiten und überwachen die Stimmenauszählung.
    • Ihre Stimme gibt den Ausschlag, wenn Stimmengleichheit besteht.
    • Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Stimmbezirks an den Briefwahlstützpunkt weiter und bringen die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen zum Briefwahlstützpunkt.
    • Sie stellen sicher, dass Sie das Briefwahllokal so verlassen, wie Sie es vorgefunden haben.
    • Sie entlassen die Mitglieder des Briefwahlvorstandes.
  • Schriftführende im Urnenwahllokal
    • Sie führen das Wählerverzeichnis und vermerken die Stimmabgabe.
    • Sie sind für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Niederschrift und der Schnellmeldung zuständig.
    • Sie bringen die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen in den zuständigen Stützpunkt.
  • Schriftführende im Briefwahllokal
    • Sie sind für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Briefwahlniederschrift und der Schnellmeldung zuständig.
    • Sie bringen die Briefwahlniederschrift und die Briefwahlunterlagen in den Briefwahlstützpunkt.
  • Beisitzende im Urnenwahllokal
    • Sie prüfen, ob die Wahlberechtigten sich im richtigen Wahlraum befinden und regeln den Zugang zum Wahlraum.
    • Sie arbeiten der schriftführenden Person zu und geben die Stimmzettel aus.
    • Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.
    • Sie helfen bei den Abschlussarbeiten (u. a. Unterlagen verpacken, Aufräumen des Wahllokals).
  • Beisitzende im Briefwahllokal
    • Sie öffnen die Wahlbriefe und prüfen die Wahlscheine.
    • Sie sortieren und zählen die Stimmzettel nach 18:00 Uhr.
    • Sie helfen bei den Abschlussarbeiten (u. a. Unterlagen verpacken, Aufräumen des Wahllokals).
  • Unterstützungskraft im Urnenwahllokal
    • Sie koordinieren die Zugänge zum Wahllokal, sollten sich mehrere Wahllokale in einem Gebäude befinden.
    • Sie regeln den Zutritt in das Wahllokal.
    • Sie überprüfen ggf. anhand der Wahlbenachrichtigung, ob sich die Wahlberechtigten vor dem richtigen Wahllokal befinden.
    • Sie informieren die Wahlberechtigten bei Bedarf über den Ablauf der Wahlhandlung.
    • Sie melden ggf. Wartezeiten an den Wahlvorstand.

Downloadbereich

  • Infoblatt Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich

    Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (107.4 kB)

Wichtige Hinweise zur Datenerhebung

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit geregelt werden.

  • Datenschutzhinweise zur Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (209.3 kB)

  • Ansprechpersonen für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg

    PDF-Dokument (42.7 kB)

Postanschrift
Bezirkswahlamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
10820 Berlin

Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Freitag 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr