Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1376/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Entwurf der Rechtsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs („Milieuschutzsatzung“) für das Gebiet „Reuterplatz“ im Bezirk Neukölln von Berlin (siehe Anlage) wird beschlossen. Die Milieuschutzsatzung soll gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) nach Anzeige bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden unter der Voraussetzung, dass die zur Bearbeitung der mit der Satzung verbundenen Aufgaben erforderlichen zusätzlichen Personalmittel dem Stadtentwicklungsamt dauerhaft zur Verfügung stehen. Nach Inkrafttreten der Verordnung ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
Dr. Giffey Blesing Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
-Schlussbericht-
Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Reuterplatz“ im Bezirk Neukölln von Berlin ist am 23.09.2015 durch die BVV beschlossen worden und am 28.06.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 16 auf Seite 376 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs. Nr. 1376/XIX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 06.09.2022
Jochen Biedermann stellvertretender Bezirksbürgermeister |
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