Drucksache - 0023/XVIII  

 
 
Betreff: Straßenbenennung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR VogelsangVogelsang, Stefanie
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.11.2006 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung Nr

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung Nr. 20/06 am 08.08.2006 beschlossen, die neu entstandene Erschließungsstraße im Gewerbegebiet Juliusstraße mit Juliushof zu benennen.

 

Begründung:

Der Bau der Erschließungsstraße für das neue Gewerbegebiet zwischen Juliusstraße und der Stadtautobahn BAB A 100 wird im Oktober 2006 abgeschlossen. Für die zu veräußernden Gewerbegrundstücke liegen bereits verbindliche Kaufangebote vor. Nunmehr ist es notwendig, die Benennung der Straße einzuleiten, damit die Gewerbetreibenden mit Fertigstellung der Straße über eine Firmenadresse verfügen.

 

Nach § 5 des Berliner Straßengesetzes obliegt die Durchführung der Benennung dem Bezirksamt entsprechend den Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung).

 

Die Voraussetzungen zur Benennung liegen vor. Die Straßenverkehrsbehörde hat gegen die Benennung keine Bedenken erhoben. Die Straße erhält ihren Namen in Abstimmung mit den Investoren. Weiterhin wird ein regionaler Bezug zum Gewerbegebiet Juliusstraße hergestellt.

 

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau wurde in seiner Sitzung vom 07.06.2006 vorab informiert. Gegen die Abweichung vom BVV-Beschluss Drs. 1171/XVII (Straßen nach Frauen benennen) bestanden keine Einwände.

 

 

 
 

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