Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0023/XVIII
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung Nr. 20/06 am 08.08.2006 beschlossen, die neu entstandene Erschließungsstraße im Gewerbegebiet Juliusstraße mit Juliushof zu benennen. Begründung: Der Bau der
Erschließungsstraße für das neue Gewerbegebiet zwischen Juliusstraße und der
Stadtautobahn BAB A 100 wird im Oktober 2006 abgeschlossen. Für die zu
veräußernden Gewerbegrundstücke liegen bereits verbindliche Kaufangebote vor.
Nunmehr ist es notwendig, die Benennung der Straße einzuleiten, damit die
Gewerbetreibenden mit Fertigstellung der Straße über eine Firmenadresse
verfügen. Nach § 5 des Berliner
Straßengesetzes obliegt die Durchführung der Benennung dem Bezirksamt
entsprechend den Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes
(AV Benennung). Die Voraussetzungen zur
Benennung liegen vor. Die Straßenverkehrsbehörde hat gegen die Benennung keine
Bedenken erhoben. Die Straße erhält ihren Namen in Abstimmung mit den
Investoren. Weiterhin wird ein regionaler Bezug zum Gewerbegebiet Juliusstraße
hergestellt. Der Ausschuss für Verkehr
und Tiefbau wurde in seiner Sitzung vom 07.06.2006 vorab informiert. Gegen die
Abweichung vom BVV-Beschluss Drs. 1171/XVII (Straßen nach Frauen benennen)
bestanden keine Einwände. |
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