Das Thema Zwangsheirat bewegt viele Menschen. Nach einer Erhebung 2017 des Berliner Senats und Arbeitskreis Zwangsheirat waren alleine in Berlin über 570 junge Frauen und Mädchen von Zwangsheirat betroffen. Hier muss aber berücksichtigt werden, dass die Dunkelziffer weitaus höher liegt, da der größte Teil der Betroffenen keine Unterstützung bei Hilfseinrichtungen sucht, sondern aus Angst vor Konsequenzen und zum Teil auch aus Unwissenheit über mögliche Hilfsangebote die Unterdrückung und Gewalt erträgt.
Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht, auf Liebe und selbst zu entscheiden, wen sie oder er heiratet. Dies gilt für Mädchen wie für Jungen, ganz unabhängig von Herkunft, Religion, Hautfarbe und Alter!
Seit 1. Juli 2011 ist Zwangsheirat ein Straftatbestand, der in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird. Das Gesetz dient zur Bekämpfung von Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften.
Der Artikel 16 (2) der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 besagt: „Die Ehe darf nur aufgrund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden“.