Auszug - Städtebaulichen Gutachtens zu Entwicklung und Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken der WBM in Friedrichshain (Wohnungsbaupotential) Gäste: Herr Meyer (Architekt), Herr Ernst (GF WBM)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 19.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Herr Meyer (Architektur- und Planungsbüro) und Herr Ernst (WBM) stellen anhand einer Präsentation (siehe Anlage) den Masterplan mit den Vorstellungen einer Nachverdichtung im Bestand vor

Herr Meyer (Architektur- und Planungsbüro) und Herr Ernst (WBM) stellen anhand einer Präsentation (siehe Anlage) den Masterplan mit den Vorstellungen einer Nachverdichtung im Bestand vor.

Auch auf Nachfrage wird berichtet: Ausgehend von der Ist-Situation sind zehngeschossige Punkthäuser auf einer Grundfläche von 18x18 bzw. 19x19 in verschiedenen Variante (Fassaden, Aufteilung) überwiegend auf vorhandenen Stellplatzanlagen der WBM vorgesehen. Die Bebauung ist über § 34 BauGB vorgesehen. Die Abstandsflächen würden eingehalten und die Räume seinen bereits voll erschlossen (Energie, Fernwärme). Stellplätze seinen durch die Bewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum ausreichend vorhanden, wobei der Bedarf an privaten Fahrzeugen mittelfristig als rückläufig eingeschätzt wird. Für die soziale Infrastruktur (Schulen, Kitas) bedarf es einer übergeordneten Planung.

 

BezStR Herr Panhoff begrüß die Analyse von Stadtdichte und -strukturen und sieht darin eine Grundlage, im Bestand weiterzuentwickeln und zur Nachverdichtung. Hinsichtlich kleiner Grünbereiche und Bäumen auf den jetzigen Stellplatzanlagen, erläutert BezStR Herr Panhoff, dass nicht jedes Grün städtebauliche  oder Grünqualität habe und zu überlegen sei, kleiner Bereiche aufzugeben, um an geeigneter Stelle Grünflächen zu vergrößern.

 

Maximal sind, so Herr Meyer, bis zu 1.500 Wohneinheiten möglich, wobei Herr Ernst für die WBM von planerisch ca. 800-850 Einheiten ausgeht und die WBM in den Sockelgeschossen gute Erfahrungen mit einem Nutzungsmix aus Gewerbe und Wohnen gemacht habe. Planerisch begonnen soll an den Standorten Kraut-, Koppen- und lange Str. mit ca. 400 Einheiten.

 

Die Information der Bestandsmieter*innen soll frühzeitig aufgenommen und sowohl hinsichtlich der Planungen, wie auch der Bedenken der Mieter*innen intensiv kommuniziert werden. Gute Erfahrungen habe man hier im Bezirk Mitte, bei der Bebbauung im Bereich Heinrich Heine Str. gemacht.

 

Auf Nachfrage zur Gestaltung der Mieten erläutert Herr Ernst,  dass Mieten von 6,50 bzw. 7,50 ? verpflichtend seinen, wo Einbringungsgrundstücke oder Förderungen genutzt würden. Nach den bisherigen Erfahrungen liege die aktuelle Quote bei ca. 30% günstigen Wohnraums.

 

Im Ausschuss wird eine Bebauung nach § 34 BauGB kritisch gesehen und in der Beschränkung auf zwei Haustypen eine monotone Bebbauung befürchtet. BezStR Herr Panhoff erläutert, dass Bauvorbescheidsanfragen nach § 34 BauGB entsprechend zu prüfen seinen in jeder Antrag (Standort) im Einzelfall zu betrachten sei. Es wird vorgeschlagen, die entsprechende Projektplanung zunächst im Ausschuss vorzustellen.

 

 
 

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