Drohnen auf Tempelhofer Feld erlaubt, aber unerwünscht
Obwohl es auf einem Teil des Tempelhofer Felds nicht verboten ist, private Drohnen fliegen zu lassen, sind solche Aktivitäten dort nicht gern gesehen.
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Mehrere Menschen genießen ihre Freizeit auf dem Tempelhofer Feld. Foto: Maurizio Gambarini/Archiv
Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr sagte am Donnerstag (27. Juli 2017), der erlaubte Südostteil des Feldes sei «ungeeignet», «weil es dort sowohl Vogelschutzbereiche wie auch besonders stark von Besucherinnen und Besuchern genutzte Flächen gibt». Die Parkordnung verbietet Drohnenflug aber nicht.
Drohnenflug in Nordhälfte verboten
Die Nordhälfte des Feldes zählt zum Sicherheitsbereich über den Regierungsgebäuden, der die gesamte Berliner Innenstadt umfasst - deshalb ist Drohnenflug dort verboten. Die Deutsche Flugsicherung hatte am Mittwoch erklärt, davon abgesehen sei es auf dem Feld erlaubt, Drohnen steigen zu lassen.
100 Meter Abstand von der Autobahn
Der erlaubte Bereich beginnt etwa an der ehemaligen südlichen Landebahn und geht bis zur Südostecke des Feldes. Hobbypiloten müssen aber einen Abstand von 100 Metern zur Autobahn 100 und der Ringbahn einhalten, die an der Südgrenze des Feldes entlanglaufen, und dürfen nicht höher als 50 Meter fliegen.

© visitBerlin, Foto: Dagmar Schwelle
Auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof in Berlin ist mit dem Tempelhofer Feld ein großes Erholungsgebiet mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten entstanden.
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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Donnerstag, 27. Juli 2017 14:42 Uhr