Trinkgeld
Trinkgeld in Berliner Restaurants, im Taxi, im Hotel oder beim Friseur. Regeln und übliche Beträge.
Trinkgeld ist in Deutschland eine freiwillige Zahlung, mit der man seine Zufriedenheit über eine Dienstleistung ausdrücken kann. Üblich ist die Zahlung eines Trinkgeldes im Restaurant, im Hotel, im Taxi, an Garderoben und beim Friseur. Die Höhe richtet sich nach Rechnungsbetrag und Anlass.
Trinkgeld im Hotel
In Hotels gelten für Trinkgeld in etwa folgende Beträge:
Kofferträger: 1 bis 2 Euro pro Gepäckstück
Zimmermädchen: 2 bis 3 Euro pro Tag
Concierge/Rezeption: Je nach erbrachter Extra-Leistung bis zu 5 bis 10 Euro.

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Trinkgeld in Restaurant und Taxi
Im Restaurant und im Taxi sind zwischen 5 und 10 Prozent des Rechnungsbetrages ein angemessenes Trinkgeld. Wird die Rechnung mit Kreditkarte bezahlt, sollte man das Trinkgeld möglichst bar geben.
Trinkgeld an der Garderobe
Jede(r) Garderobiere oder Garderobier freut sich über ein Trinkgeld. Je nach Veranstaltungsort und Anzahl der aufbewahrten Jacken, Mäntel und Taschen sollten es zwischen 50 Cent und zwei Euro sein.
Trinkgeld beim Friseur
Frisöre haben wie Kellner meist ein relativ niedriges Grundgehalt, das durch zusätzliches Trinkgeld aufgebessert wird. Auch beim Frisör sollten es deshalb zwischen 5 und 10 Prozent des Rechnungsbetrages sein.

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Wechselstuben, Reisebanken und Zahlungsmittel in Berlin.
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Quelle: Berlin.de (Stand: Januar 2016)
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Aktualisierung: 11. September 2020