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BVG: Mitnahme von E-Tretrollern ab 1. Mai verboten

BVG untersagt Mitnnahme von Tretrollern

Eine U-Bahn fährt am U-Bahnhof Museumsinsel ein.

Aus Sicherheitsgründen untersagen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ab dem 1. Mai die Mitnahme von E-Tretrollern in den Fahrzeugen und U-Bahnhöfen des Unternehmens.

Nicht betroffen von dem Verbot sind E-Fahrräder, E-Rollstühle oder E-Seniorenmobile, wie die BVG am Dienstag mitteilte. Fahrgäste sollen etwa über Ansagen informiert werden. Hintergrund für die neue Regelung ist nach Angaben der BVG das Brandrisiko durch die Roller. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hatte im Februar empfohlen, den Kunden nicht mehr die Mitnahme von E-Tretrollern zu gestatten.

Die BVG wolle die weitere technische Entwicklung bei den E-Tretrollern und auch die Situation in anderen Städten kontinuierlich beobachten, um die Regelung in Zukunft erneut zu evaluieren. Eins werde dabei gleich bleiben: «An oberster Stelle steht bei allen Erwägungen die Sicherheit aller Fahrgäste und Mitarbeitenden.»

Autor:in: dpa
Weiterführende Informationen: Fahrkarten, Tickets & Liniennetze
Veröffentlichung: 24. April 2024
Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

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