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Mit dem Fahrrad in der Bahn: Kosten und Bedingungen

Fahrräder können in den Öffentlichen Verkehrsmitteln Berlins transportiert werden. Informationen zu den Bedingungen und Kosten.

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Berlin ist eine Fahrradstadt, aber auch passionierte Radler nehmen für manche Strecken ihr Fahrrad mit in die Öffentlichen Verkehrsmittel. Alle wichtigen Hinweise und Regeln für Mitnahme von Fahrrädern, E-Bikes und E-Scootern in bei der BVG und Bahn.

In welchen Berliner Verkehrsmitteln dürfen Fahrräder mitgenommen werden?

Im Berliner Nahverkehr können Fahrräder in den Regionalzügen, der U- und S-Bahn sowie in der Straßenbahn in den dafür gekennzeichneten Wagen transportiert werden. Voraussetzung ist, dass genügend Platz vorhanden ist. Wird der von einem Fahrrad beanspruchter Platz von einem Kinderwagen oder Krankenfahrstuhl benötigt, muss der Fahrgast mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen. In Bussen ist eine Fahrradmitnahme nicht gestattet. Das gilt auch für den Bahn-Ersatzverkehr.

Welche Fahrräder und Roller dürfen mit in die Bahn genommen werden?

Als Fahrräder gelten:

  • Fahrräder mit zwei Rädern und einem Sitz mit und ohne Elektro-Hilfsmotor
  • zweirädrige fahrradähnliche Roller
  • Elektrische Tretroller mit einer Nenndauerleistung von unter 500 Watt
.
Nicht mitgenommen werden dürfen:
  • Fahrräder mit mehr als zwei Rädern
  • Lastenfahrräder
  • Fahrradanhänger
  • motorisierte Fortbewegungsmittel

Wird ein Ticket für die Fahrradmitnahme benötigt?

Für die Mitnahme von Fahrrädern bei der BVG wird ein Fahrradticket benötigt. Fahrradtickets für die U-Bahn kosten:

  • 1,40 Euro für eine Kurzstrecke
  • 2,10 Euro für den Einzelfahrausweis im Tarifbereich AB (Tageskarte AB 5 Euro)
  • 2,40 Euro für den Einzelfahrausweis in Tarifbereich Berlin BC (Tageskarte BC 5,40 Euro)
  • 2,70 Euro für den Einzelfahrausweis im Tarifbereich Berlin ABC (Tageskarte ABC 5,60 Euro).

Neben Einzelfahrausweisen und Tageskarten können Monatskarten erworben werden.

Inhaber eines Schülerticket mit Schülerausweis I oder einer Monatskarte für Auszubildende/Schüler können ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.

Fahrräder für Kleinkinder mit einem maximalen Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll und vollständig zusammengeklappte Fahrräder und Roller gelten als Handgepäck und können kostenlos mitgenommen werden. Die Fahrkarte für Fahrräder gilt jeweils für zwei Stunden, wobei Umsteigen möglich, aber Rück- und Rundfahrten ausgeschlossen sind.

Aktualisierung: 17. Januar 2022