Schwangerschaftskonfliktberatung

Ärztin berät und tröstet junge Frau

Die Schwangerschaftskonfliktberatung soll schwangeren Frauen in einer Not- oder Konfliktlage helfen, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Sie informiert über Hilfe- und Unterstützungsangebote, über Möglichkeiten, ein Kind in Pflege oder zur Adoption freizugeben, sowie Methoden und Risiken eines Schwangerschaftsabbruches (Abtreibung). Fragen zu Sexualität, Verhütung und Familienplanung können ebenfalls thematisiert werden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist kostenlos und kann anonym durchgeführt werden.

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach deutschem Recht erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann.

Rechtliche Grundlagen der Schwangerschaftskonfliktberatung

Rechtliche Grundlagen der Schwangerenkonfliktberatung sind §219 StGB zur Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage, das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) und das Berliner Schwangerenberatungsstellengesetz (SchwBG).

Adressen von Beratungsstellen sowie Ärztinnen und Ärzten

Beratungsstellen sowie Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftskonfliktberatungen in Berlin durchführen, bedürfen einer staatlichen Anerkennung durch die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung. Die Ärztin oder der Arzt, die oder der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen.

Die Liste der Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, enthält nur die Ärztinnen und Ärzte, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben.Weitere Adressen liegen in den Beratungsstellen vor, welche eine Beratungsbescheinigung ausstellen. Ferner sind Kliniken aufgeführt, welche Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Alle Listen werden laufend aktualisiert.