Landesverwaltungsamt Personalservice Querschnitt - Personalaktenführung Studierende/Praktikum/BFD

Glücklich Studenten

Eine Vielzahl von öffentlichen Einrichtungen nutzt das Shared-Service-Angebot des LVwA Berlin und hat uns die Betreuung beziehungsweise Personalaktenführung der Studenten im Dualen Studium, der Praktikanten, der Stipendiaten, Bundesfreiwilligendienstleistenden sowie studentische Hilfskräfte übertragen.
Diese Seite richtet sich an den oben genannten Personenkreis der von uns betreuten Dienststellen. Sie wurde von uns, den Beschäftigten des Personalservice, für Sie gestaltet und soll Sie in allen Belangen bestmöglich begleiten.

FAQ

  • Bescheinigungen
    • Welche Bescheinigungen erhalte ich beim Personalservice?
      Sollten Sie Einkommensbescheinigungen (z. B. Verdienstbescheinigung Antrag auf Wohngeld, WBS) benötigen, so erhalten Sie diese gerne vom Personalservice.
  • Studienbescheinigung
  • Umzug
    • Wem muss ich meine neue Anschrift mitteilen?
      Ihre neue Anschrift können Sie bequem per Email Ihrer zuständigen Büroleitung mitteilen.
  • Vermögenswirksame Leistung (VL)
    • Ich möchte vermögenswirksam sparen; was muss ich unternehmen, um die VL zu beantragen?
      Für die Beantragung der VL legen Sie bitte dem Personalservice eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages und Ihren Antrag auf Vermögenswirksame Leistungen vor.
      Aus der Kopie des Vertrages muss die Vertragsnummer, die monatliche Höhe des Sparbetrags, der Vertragsbeginn sowie die IBAN des betreffenden Sparkontos hervorgehen (Antrag auf VL muss im Original eingereicht werden).
      Das Formular dazu finden Sie hier: Landesverwaltungsamt Personalservice – Formulare und Merkblätter: Vermögenswirksame Leistungen
    • Welche Mitteilungen sind erforderlich, wenn mein Vertrag über die Anlage vermögenswirksamer Leistungen ausläuft oder sich ändert?
      Sofern ein VL-Vertrag endet oder sich ändert ist dies unverzüglich dem Personalservice mitzuteilen.
      Insbesondere ist der Zeitpunkt der Beendigung des bestehenden VL-Vertrages mitzuteilen, da an die Kreditinstitute abgeführte Beträge dort nicht mehr verbucht werden können und an den Arbeitgeber zurücküberwiesen werden.
  • Wechsel Bankverbindung
    • Ihre Bankverbindung hat sich geändert?
      Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, dann teilen Sie dies bitte rechtzeitig (vier Wochen vor der nächsten Abrechnung) dem Personalservice mit dem entsprechenden Vordruck mit.
      Sie können uns Ihre Mitteilung mit Ihrer Originalunterschrift per Post zusenden.
      Den Vordruck finden Sie hier: Landesverwaltungsamt Personalservice – Formulare und Merkblätter: Bankverbindung

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