Der Familienzuschlag der Stufe 1, auch bekannt als “Verheiratetenzuschlag”, wurde in Berlin mit Wirkung zum 1. November 2024 abgeschafft.
Hier ist die detaillierte Aufschlüsselung der Neuregelung:-
Wegfall des Zuschlags:
Der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1, der zuletzt 150,10 Euro betrug und an den Familienstand gekoppelt war, wurde gestrichen. -
Integration in das Grundgehalt:
Die eine Hälfte des Betrags (75,05 Euro) wurde pauschal in das Grundgehalt aller Besoldungsgruppen integriert.
Das bedeutet, jeder Beamte, Richter oder Soldat in Berlin erhält diesen Betrag nun als Teil seines Grundgehalts, unabhängig vom Familienstand. -
Einführung einer Ausgleichszulage:
Für diejenigen Dienstkräfte, die zum Stichtag 31. Oktober 2024 Anspruch auf den vollen Familienzuschlag der Stufe 1 hatten, wurde eine Ausgleichszulage eingeführt.
Diese Zulage hat ebenfalls eine Höhe von 75,05 Euro und dient der Besitzstandswahrung.
Sie wird also weiterhin an die betroffenen Personen gezahlt, solange die Voraussetzungen für den ursprünglichen Familienzuschlag der Stufe 1 bestehen bleiben.
Wichtig zu wissen:
Die Ausgleichszulage ist nicht dynamisch und wird mit jeder zukünftigen linearen Besoldungserhöhung des Grundgehalts um den entsprechenden Prozentsatz gekürzt (sogenannte “Abschmelzung”).
Dadurch bleibt die Gesamtsumme aus dem integrierten Betrag im Grundgehalt und der Ausgleichszulage aber über die Zeit stabil.