Landesverwaltungsamt Personalservice Querschnitt - Bildschirmarbeitsplatzbrille

Brille liegt auf einer Laptop-Tastatur

Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist eine spezielle Sehhilfe für die Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen.
Sie optimiert das Sehen im mittleren Sehbereich und hilft, Augenbelastungen und Fehlhaltungen zu vermeiden – für ein entspanntes augenschonendes Arbeiten am Bildschirm.

grüner Würfel mit Kommunikationssymbolen

Kontakt PS Q 2: Bildschirmarbeitsplatzbrille und Dienstunfall

FAQ

  • Welche Beschaffungswege gibt es außerdem?
    Es stehen zwei Wege zur Verfügung:
    1. Antrag auf Erstattung
      • Beschäftigte lassen sich eine Brille bei einem Anbieter ihrer Wahl anfertigen.
      • Die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille (gemäß den Erstattungsvorgaben) können anschließend gegen Vorlage der Rechnung teilweise erstattet werden.
      • Voraussetzung: Eine vorherige arbeitsmedizinische Empfehlung ist nötig (siehe Merkblatt).
        Das Merkblatt finden Sie hier: Landesverwaltungsamt Personalservice – Formulare und Merkblätter: Bildschirmarbeitsplatzbrille Antrag auf einen Bestellschein über Fielmann
      • Nach arbeitsmedizinischer Untersuchung erhalten Beschäftigte einen Bestellschein für Fielmann.
      • Mit diesem Bestellschein kann die Brille direkt bei Fielmann bestellt werden – ohne Vorauszahlung durch die Beschäftigten.
      • Die Abrechnung erfolgt zwischen Fielmann und dem Arbeitgeber/Dienstherrn.
  • Wer ist der Partner für die Versorgung mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen?

    Der offizielle Partner des Landesverwaltungsamtes ist derzeit Optiker Fielmann.
    Alle Beschaffungen von Bildchirmarbeitsplatzbrillen mit einem Bestellschein laufen ausschließlich über diesen Anbieter.

  • Wie bekomme ich eine arbeitsmedizinische Empfehlung?

    Die arbeitsmedizinische Untersuchung erfolgt durch den Betriebsarzt.
    Dabei wird geprüft, ob eine Bildschirmarbeitsplatzbrille notwendig ist.
    Die Empfehlung ist Grundlage für beide Prozesse: Erstattung oder Bestellschein.

  • Muss ich die arbeitsmedizinische Untersuchung selbst organisieren?

    Der Arbeitgeber/Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen regelmäßig, mindestens alle 36 Monate – die betriebsärztliche Untersuchung der Augen und des Sehvermögens im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Angebotsvorsorge anzubieten.
    Vorzeitige Nachuntersuchung können nach ärztlichem Ermessen im Einzelfall und auch auf Wunsch von Beschäftigten durchgeführt werden.
    Wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termines an die bei Ihnen zuständige Stelle – zumeist die Büroleitung oder dem Beauftragten für den Arbeitsschutz.

  • Welche Kosten werden übernommen?

    Die Kostenübernahme betrifft ausschließlich die spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille.
    Private Alltags- oder Gleitsichtbrillen sowie Brillen mit Blaufilter fallen nicht unter diese Regelung.
    Es werden die notwendigen und angemessenen Kosten für die Versorgung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille übernommen (siehe Merkblatt).
    Das Merkblatt finden Sie hier: Landesverwaltungsamt Personalservice – Formulare und Merkblätter: Bildschirmarbeitsplatzbrille

  • Was passiert, wenn ich meine Bildschirmarbeitsplatzbrille verliere oder sie beschädigt wird?

    In solchen Fällen ist der Verlust oder Schaden beim Arbeitgeber/Dienstherrn zu melden.
    Eine erneute Kostenübernahme ist möglich, jedoch abhängig von den internen Regelungen.
    Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
    Die Kontaktdaten finden Sie hier: Landesverwaltungsamt Personalservice Querschnitt – Kontakt PS Q 2: Bildschirmarbeitsplatzbrille und Dienstunfall

  • Welche Unterlagen benötige ich für den Erstattungsprozess?
    • Ein ausgefülltes Erstattungsformular
    • Die arbeitsmedizinische Empfehlung vom Betriebsarzt.
    • Eine Kopie der Rechnung des Optikers.

    Das Erstattungsformular finden Sie hier: Landesverwaltungsamt Personalservice – Formulare und Merkblätter: Bildschirmarbeitsplatzbrille

  • Kann ich den Anbieter wechseln, wenn ich mit Fielmann nicht zufrieden bin?

    Ja, nachträglich kann eine Erstattung in eine Beschaffung mit Bestellschein umgewandelt werden oder auch umgekehrt.
    Bei der Erstattung können Sie einen Optiker Ihrer Wahl nutzen.
    Bei der Beantragung eines Bestellscheines ist Fielmann der exklusive Partner.
    Halten Sie in jedem Fall bei Problemen immer vorab Rücksprache mit uns!

  • Was ist, wenn ich mehrere Bildschirme nutze?

    Die Bildschirmarbeitsplatzbrille wird individuell angepasst und kann auch bei der Nutzung mehrerer Monitore hilfreich sein. Wichtig ist eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.

  • An wen wende ich mich, wenn ich noch Fragen habe?

    Bitte wenden Sie sich hinsichtlich aller Fragen zur Bildschirmarbeitsplatzbrille an:
    Landesverwaltungsamt Berlin,
    PS Q 213/214,
    Telefon: +49 39 90139 6923 oder +49 39 90139 6924

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