Erweiterter Kundenservice für die Beihilfe im Pflegefall

Die Abrechnung von Pflegeleistungen gewinnt analog der Entwicklung in der Gesellschaft auch in der Beihilfestelle immer mehr an Bedeutung. Insb. die Umsetzung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes ab Januar 2017 und die damit verbundene Neudefinition des Pflegebegriffs wirken auch auf die Beihilfestelle. Diesen neuen Anforderungen stellen wir uns ganz aktiv mit der Erweiterung unseres Services zum Thema Beihilfe im Pflegefall. Lesen Sie dazu mehr im Top Thema der Beihilfe.

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