Von der Entspannungspolitik zur deutschen Einheit

Kammergericht Schöneberg

Kammergericht Schöneberg

Das Viermächteabkommen 1971/1972

Der Bau der Berliner Mauer steht für das Scheitern der Gespräche zwischen Ost und West, aber auch die allmähliche Bereitschaft beider Seiten, den Teilungszustand Berlins auf Dauer zu akzeptieren. Dadurch konnte sich das Verhältnis zwischen den USA und der Sowjetunion mittelfristig bessern. Diese Entwicklung führte schließlich zum Abschluss des Viermächteabkommens am 3. September 1971. Bereits in den Jahren 1961/62 war es zu ersten Verhandlungen zwischen den Blöcken gekommen, die jedoch kein konkretes Ergebnis brachten. Viele ungeklärte, vor allem rechtliche Fragen verlangten jedoch nach eindeutigen Regelungen. Eine neue Initiative kam vom amerikanischen Präsidenten Richard Nixon, als er am 27. Juni 1969 in Berlin erklärte, dass es Zeit für Gespräche sei; keine zwei Wochen später signalisierte der sowjetische Außenminister Andrej Gromyko ebenfalls Verhandlungsbereitschaft. Ende März 1970 kam es zu einem ersten Treffen im ehemaligen Gebäude des Berliner Kammergerichts. Vorerst beherrschten unterschiedliche Auffassungen die Agenda. Besonders über die verfassungsrechtliche Stellung Berlins konnten die Beteiligten keine Einigung erzielen. Das politische Klima stimmte jedoch optimistisch. Die hauptsächlich unter der Regierung von Willy Brandt und Walter Scheel neu ausgerichtete bundesdeutsche Ostpolitik setzte auf Entspannung und Ausgleich mit den osteuropäischen Staaten. Schließlich war die UdSSR im Gegenzug dazu bereit, die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin offiziell anzuerkennen. Die Ergebnisse der Verhandlungen wurden in drei Vertragswerken festgehalten. Westberlin wurde weiterhin kein fester Bestandteil der BRD, gewisse Bindungen nach Bonn wurden allerdings von allen Seiten akzeptiert. Dazu gehörte das Recht, Abgeordnete in den Bundestag und Bundesrat zu schicken und Bundesgesetze zu übernehmen. Darüber hinaus wurde der Bundesrepublik zugebilligt, die Bewohner Westberlins konsularisch betreuen zu können und Westberlin auf internationaler Ebene zu vertreten. In Berlin abgehaltene Bundesversammlungen sowie Plenarsitzungen von Bundestag und Bundesrat waren dagegen zukünftig untersagt. Die DDR wurde von den drei Westmächten diplomatisch anerkannt, dies betraf auch die Rolle Ostberlins als Hauptstadt des ostdeutschen Teilstaates.

Außerdem wurden innerdeutsche Fragen geklärt. Dazu gehörten unter anderem Transitabkommen, Vereinbarungen über Besuche und eine einfachere Straßenbenutzung durch die Westalliierten. Durch den Austausch von kleinen Gebieten wurde der Grenzverlauf begradigt und die Wiedereröffnung des Teltow-Kanals ermöglicht. Die Rechte der Alliierten erfuhren eine weitgehende Bestätigung. Dazu gehörten die wechselseitigen Patrouillenfahrten in den jeweiligen Sektoren, die gemeinsame Kontrolle über die Luftsicherheitszentrale und die gemeinsame Bewachung des Spandauer Kriegsverbrechergefängnisses.

Alles in allem führte das Viermächteabkommen zu einer merklichen Beruhigung der Situation in der geteilten Stadt. Bis zum Zusammenbruch des Ostblocks im Jahr 1989 waren Fragen hinsichtlich Berlins dann auch von einer Entspannungspolitik geprägt. Alle Beteiligten gewöhnten sich an den Status quo. Ernsthafte politische Krisen traten bis zur deutschen Einheit nicht mehr auf.

Mit dem Fall der Berliner Mauer 1989 als Folge des Zusammenbruchs des Ostblocks erhielt Deutschland seine volle Souveränität zurück. Die Grundlage hierfür bildete der Zwei-plus-Vier-Vertrag, der am 12. September 1990 von den Besatzungsmächten unterzeichnet wurde. Ein zusätzliches Abkommen vom Oktober des gleichen Jahres regelte den Abzug der sowjetischen Truppen bis zum Jahr 1994 aus der DDR und Ostberlin. Die Streitkräfte der westlichen Alliierten blieben auf Wunsch der Bundesregierung bis dahin als Sicherheitsgarantie in Berlin stationiert, nahmen aber keinen Einfluss mehr auf das politische Geschehen.