Auftritts- und Filmgenehmigungen für Kinder

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Fragen zu Auftritts- und Filmgenehmigungen für Kinder

Wenn Sie Fragen zu öffentlichen Auftritten von Kindern bei

Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Aufführungen (z. B. Gesangs-, Tanz- artistische Darbietungen), Werbeveranstaltungen, Aufnahmen für Hörfunk und Fernsehen auf Ton- oder Bildträgern, Film- und Fotoaufnahmen

haben dann liefert das Jugendarbeitsschutzgesetz die gesetzliche Grundlage.

Bitte wenden Sie sich bei Genehmigungen, die durch das Jugendamt zu bescheinigen sind, an die Mitarbeiter:innen des Familienservicebüros

Familienbüro

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Mo – Fr: 9.00 – 12.00 Uhr
Do: 9.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr

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