Wenn Sie Fragen zu öffentlichen Auftritten von Kindern bei
Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Aufführungen (z. B. Gesangs-, Tanz- artistische Darbietungen), Werbeveranstaltungen, Aufnahmen für Hörfunk und Fernsehen auf Ton- oder Bildträgern, Film- und Fotoaufnahmen
haben dann liefert das Jugendarbeitsschutzgesetz die gesetzliche Grundlage.
Bitte wenden Sie sich bei Genehmigungen, die durch das Jugendamt zu bescheinigen sind, an die Mitarbeiter:innen des Familienservicebüros