Koordination der öffentlich geförderten Beschäftigung

Die Koordinierungsstelle SGB II ist Ansprechpartnerin für alle Fragen der öffentlich geförderten Beschäftigung im Bezirk Pankow. Sie berät Träger zu Fragen des Antragsverfahrens, stellt den Kontakt zu den fachlichen Ansprechpartner:innen im Bezirksamt her, koordiniert die Erstellung von bezirklichen Stellungnahmen zu geplanten Maßnahmen für das Jobcenter und den Dienstleister des Landes Berlin, zgs consult GmbH.

Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II

Informationen zur Planung und Beantragung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II im Bezirk Pankow sind der Internetseite des Jobcenters Berlin Pankow zu entnehmen.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II

Voraussetzung ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Die Förderung richtet sich an alle Arbeitgeber:innen, die Beschäftigungsmöglichkeiten, auch in Teilzeit, für langzeitarbeitslose Menschen zur Verfügung stellen.

Die Arbeitsverhältnisse werden durch Lohnkostenzuschüssen für die Dauer von zwei Jahren gefördert. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 % und im zweiten Jahr 50 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Durch eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) werden die neuen Mitarbeiter:innen dabei unterstützt, sich in den Arbeitsalltag und in das Unternehmen zu integrieren.

Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II

Arbeitgeber:innen, die sehr arbeitsmarktferne Personen, die
  • bereits seit vielen Jahren * Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II erhalten und
  • mindestens 25 Jahre alt sind,

sozialversicherungspflichtig beschäftigen, können für bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschüsse erhalten. In den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses beträgt der Zuschuss 100 %, im dritten Jahr 90 %, im vierten Jahr 80 % und im fünften Jahr 70 %. Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber:innen sowie für Arbeitgeber:innen, die nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen, nach dem gezahlten Arbeitsentgelt – für andere Arbeitgeber:innen nach dem gesetzlichen (Bundes-)Mindestlohn. Durch eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) werden die neuen Mitarbeiter:innen dabei unterstützt, sich in den Arbeitsalltag und in das Unternehmen zu integrieren.
Für betriebliche und außerbetriebliche Weiterbildungen können Weiterbildungskosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro übernommen werden.
I.d.R. werden 6 Jahre SGB II-Leistungsbezug innerhalb der letzten 7 Jahre vorausgesetzt. In dieser Zeit darf der der/die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht oder nur sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig gewesen sein. Bei schwerbehinderten Menschen oder Menschen, die mit mindestens einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wird ein Zeitraum von 5 Jahren zugrunde gelegt.

Ergänzende Förderung des Landes Berlin - Antragsverfahren

Das Land Berlin ergänzt die Förderung nach § 16i SGB II durch Gewährung von Zuschüssen für Projekte, die Aufgaben von gesamtstädtischem Interesse erfüllen bzw. die bezirklichen Strukturen stärken. Mehr Informationen finden hierzu finden Sie auf der Homepage der zgs consult GmbH.

Projektkonzeptionen, die einem Berliner Bezirk zugeordnet werden können, benötigen eine befürwortende Stellungnahme des Bezirksamtes. Das Bezirksamt Pankow hat Handlungsfelder erarbeitet, die gemeinwohlorientierten Trägern als Orientierung für die Konzipierung von Projekten, die Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen, dienen.

Für die Einholung der bezirklichen Stellungnahme senden die Träger der Projekte den Vordruck “Beschäftigung nach § 16i SGB II mit Kofinanzierung durch das Land Berlin (BiB)” an das im Kontaktblock angegebene E-Mail-Postfach. Nach Einbindung der bezirklichen Fachämter erhalten die Projektträger eine Rückmeldung. Zugleich werden die zgs Consult GmbH und das Jobcenter Berlin Pankow über das bezirkliche Votum informiert. Beim Jobcenter einzureichende Vermittlungsaufträge werden dort erst bearbeitet, wenn die positive bezirkliche Stellungnahme vorliegt. Gleichfalls wird die ergänzende Landesförderung erst bewilligt, wenn die bezirkliche Stellungnahme vorliegt.

  • Handlungsfelder, § 16i SGB II, TaAM

    PDF-Dokument (199.9 kB)

  • Beschäftigung nach § 16i SGB II mit Landesergänzungsfinanzierung (BiB)

    PDF-Dokument (153.1 kB)

Ehemals langzeitarbeitslose Berliner:innen arbeiten im Bezirksamt Pankow

Das Bezirksamt Pankow beschäftigt ehemals langzeitarbeitslose Berliner:innen im Rahmen des Berliner Pilotprojektes „Solidarisches Grundeinkommen“ sowie in mit Lohnkostenzuschüssen durch die Berliner Jobcenter geförderten Beschäftigungsverhältnissen auf der Grundlage der §§ 16e und 16i SGB II. Die Beschäftigten sind in den bezirklichen Seniorenbegegnungsstätten und als Gesundheitslots:innen tätig. Von ihrem Einsatz profitieren insbesondere die älteren Bewohner:innen und Menschen mit Migrationserfahrung.