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Außendienst des Ordnungsamtes
AOD Außendienst
Die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sind an ihrer dunkelblauen Dienstkleidung mit dem Schriftzug Ordnungsamt erkennbar und weisen sich mit ihrem Dienstausweis aus. Sie sind Ansprechpartner für den Bürger vor Ort und verfolgen Ordnungsangelegenheiten im öffentlichen Raum.
Aufgaben des Allgemeinen Ordnungsdienstes
- Verkehrsüberwachungsdienst für den ruhenden Verkehr, Fahrzeugumsetzungen
- Ahndung von Radfahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen und in Grünanlagen
- Kontrolle der Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum, wie z. B. das Radfahrverbot und das Mitnahmeverbot von Hunden in öffentlichen Grünanlagen
- Aufnahme von Lärmbeschwerden
- Feststellungen von illegalen Müllablagerungen, Gefahrenstellen und Verschmutzungen in Grünanlagen und auf öffentlichem Straßenland
- Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Kontrolle von Baustellen und Sondernutzungen von Straßenland
- Ansprechpartner für die Bürgerinnen vor Ort
- Kontrolle des Jugendschutzes und der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten, im Einzelhandel und im öffentlichen Raum
Für die Erledigung ihrer Aufgaben sowohl in der Verkehrsüberwachung wie auch im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) sind die Dienstkräfte mit umfangreichen Kompetenzen ausgestattet. So ist der AOD auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes – ASOG – berechtigt, im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Datenerhebungen und Identitätsfeststellungen vorzunehmen. Die Weigerung, den Ordnungskräften Auskunft über Namen und Anschrift zu geben oder darüber falsche Angaben zu machen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 EUR belegt werden. Weiter sind die Ordnungsdienstkräfte berechtigt, Personen und Sachen zu durchsuchen, Gegenstände sicherzustellen oder im Bedarfsfall Platzverweise auszusprechen.
Hinweise und Beschwerden über Zustände im öffentlichen Raum können schriftlich, per Fax oder Mail, oder zu den üblichen Bürodienstzeiten der ZAB (zentralen Anlauf- und Beratungsstelle) per Telefon gemeldet werden.
Innerhalb der Dienstzeiten des Außendienstes
Montag – Freitag 6.00 bis 22.00 Uhr,
am Wochenende 9.30 bis 18.00 Uhr
werden diese Aufträge an uns weitergeleitet.
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Kontakt
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