Aufgaben der BVV

Abstrakte farbige Silhouetten

Land und Stadt Berlin

Der Stadtstaat Berlin ist Land und Stadt zugleich, so dass die Berliner Verwaltung zweistufig aufgebaut ist und alle Behörden auch kommunale Aufgaben wahrnehmen. Zu unterscheiden sind Hauptverwaltung (Senat) und Bezirksverwaltung (zwölf Bezirke). Die Bezirksverwaltung ist in die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt unterteilt. Die Bezirke sind Selbstverwaltungseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass sie zwar selbst den Haushalt beschließen, dieser aber vom Abgeordnetenhaus bestätigt werden muss, dass die BVV zeitgleich mit dem Abgeordnetenhaus gewählt wird und alle Bezirksverwaltungen der Bezirksaufsicht bei der Senatsinnenverwaltung unterliegen.

Aufgaben der BVV

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks. Sie kontrolliert die Geschäftsführung des Bürgermeisters und der Stadträte und regt durch Empfehlungen und Ersuchen Verwaltungshandeln an. Das bedeutet:
Mit einer Empfehlung richtet sich die BVV in einer Angelegenheit an das Bezirksamt, die nicht in die bezirkliche Zuständigkeit fällt, aber für den Bezirk von Bedeutung ist. Ein Ersuchen richtet sie in einer Angelegenheit an das Bezirksamt, für die der Bezirk zuständig ist, die aber nicht explizit in § 12 Abs. 2 BezVG festgeschrieben ist.

Im Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) ist geregelt, dass die BVV:
  • den Bezirkshaushalt beschließt und über die Verwendung von Sondermitteln entscheidet.
  • Bebauungspläne und Landschaftspläne festsetzt.
  • über die Bereichsentwicklungs- und Investitionsplanung sowie die Gründung, Übernahme oder Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder deren Übertragung an private Träger entscheidet.
  • dem Kauf oder Verkauf von Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen zustimmt.
  • vom Bezirksamt Auskünfte verlangen und Entscheidungen des Bezirksamts aufheben und durch eigene Beschlüsse ersetzen kann.
  • Einsicht in alle Akten nehmen darf, die in Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Kontrolle von Beschlüssen und Aufträgen der BVV oder von Ausschüssen stehen.
  • Bürgerdeputierte, Mitglieder der Sozialkommissionen, Schöffen und ehrenamtliche Richter, Patientenfürsprecher, Schiedsleute und Beiräte für Sozialhilfeangelegenheiten wählt.

Zusammensetzung der BVV Pankow

Bei der BVV-Wahl stehen Listenvorschläge von Parteien und Wählergemeinschaften zur Abstimmung. Somit haben die Wählerinnen und Wähler nur einen Stimmzettel und eine Stimme (Verhältniswahlrecht). Der BVV gehören immer 55 Bezirksverordnete an. Die Sitze verteilen sich nach dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt) auf alle Parteien und Wählergemeinschaften, die mindestens drei Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten. Bezirksverordnete, die derselben Partei oder Wählergemeinschaft angehören, bilden eine Fraktion, wenn sie mindestens zu dritt sind. Die derzeit in der BVV Pankow vertretenden Fraktionen finden Sie hier.

Die Bezirksverordnetenversammlung bildet aus ihrer Mitte den Ältestenrat und die Fachausschüsse, in denen auch Bürgerdeputierte (sachkundige Bürgerinnen und Bürger) mitarbeiten. In den Ausschüssen erhält jede Fraktion mindestens einen Sitz. Die Verteilung der Sitze richtet sich nach den Mehrheits- und Stärkeverhältnissen in der BVV. Dabei sollen Ausschüsse mit Bürgerdeputierten höchstens dreizehn Mitglieder haben und Ausschüsse ohne Bürgerdeputierte höchstens elf.

Die Sitzungen der Ausschüsse finden in der Regel öffentlich statt (außer Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling). Die Termine sind im Sitzungskalender zu finden.

Die Tagungen der Bezirksverordnetenversammlung sind ebenfalls öffentlich.

Anbei finden Sie eine Übersicht, die den Verlauf eines Antrages von der Einbringung bis zum Schlussbericht des Bezirksamtes skizziert und somit einen Einblick in die Arbeitsweise der BVV gibt.

  • Information to District Assembly

    PDF-Dokument (39.9 kB)

  • Verlauf eines Antrages (deutsch)

    PDF-Dokument (16.8 kB)

  • process of making a petition

    PDF-Dokument (11.5 kB)