Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1637/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, auf Grundlage der von der Verkehrslenkung Berlin herausgegebenen Regelplänen zur Umsetzung von Fahrradparken auf Fahrbahnen eine Standort- und Machbarkeitsanalyse in Neukölln durchzuführen, mit dem Ziel, bis 2017 an mindestens zehn Stellen, an denen Fahrradbügel besonders fehlen, Fahrradparken auf Fahrbahnen zu realisieren. In die Prüfung sind insbesondere S- und U-Bahnhöfe, die Karl-Marx-Straße inklusive einmündender Seitenstraßen sowie die Weserstraße einzubeziehen. Der BVV ist bis Januar 2017 Bericht zu erstatten. Bevorzugt sind Orte zu nutzen, die ein Zuparken von Querungsmöglichkeiten durch Autos verhindern und Sichtbeziehungen zu querenden Fußgänger*innen verbessern.
Begründung: Obwohl Neukölln in den letzten Jahren an zahlreichen Stellen neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen hat, reichen diese Kapazitäten bei weitem nicht aus, was dazu führt, dass Fahrräder an Laternen, Bäumen oder auch Geländern angeschlossen werden, was zu einer Behinderung von (insbesondere mobilitätseingeschränkten) Fußgänger*innen führt. Durch die bisherige Neuköllner Verwaltungspraxis, keine Abstellmöglichkeiten auf Fahrbahnen zu realisieren, sind zusätzliche Abstellmöglichkeiten insbesondere an zentralen Nahverkehrsbahnhöfen und Kreuzungen kaum mehr realisierbar. Deswegen sollen in einem Pilotprojekt an zehn Stellen im Bezirk Fahrradparkplätze auf Fahrbahnen geschaffen werden.
-Schlussbericht- In Umsetzung des BVV-Beschlusses sind folgende Örtlichkeiten zum Fahrradparken auf der Fahrbahn festgelegt worden:
Bei den folgenden Örtlichkeiten werden die Fahrradbügel auf dem Gehweg installiert:
Die Umsetzung der Anordnungen wird je nach Wetterlage im Frühjahr 2017 erfolgen.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 15.12.2016
Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin |
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