Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1460/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die von der BVV beschlossenen Aufstellungsbeschlüsse für die vorgesehenen Erhaltungsgebiete Reuterkiez und Schillerpromenade bis zum 15.12.2015 zu erlassen und beschlossene Verordnungen zum Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 unmittelbar nach erfolgter Rechtskontrolle durch die Senatsverwaltung in Kraft zu setzen.
Begründung: Obwohl die BVV bereits am 15.7.2015 das Bezirksamt mit Aufstellungsbeschlüssen für soziale Erhaltungssatzungen im Reuter- und Schillerkiez beauftragt hat, sind diese bisher nicht in Kraft. In Folge können Luxusmodernisierungen und Umwandlungen von Mietshäusern in Eigentumswohnungen nach wie vor erfolgen. Um diese ungewünschten Effekte unmittelbar vor Wirksamkeit der Milieuschutzverordnung zu unterbinden, wird das Bezirksamt gebeten, die Aufstellungsbeschlüsse unmittelbar in Kraft zu setzen. Da das Bezirksamt bereits den Weg für zusätzliches Personal frei gemacht hat, ist diese Regelung geboten und umsetzbar. Insbesondere bei der Umwandlungsverordnung müssen in betroffenen Gebiete in erster Linie ans Grundbuchamt weitergegeben werden und erhalten dort einen entsprechenden Sperrvermerk. Außerdem wird das Bezirksamt gebeten, soziale Erhaltungssatzungen unmittelbar nach erfolgter Rechtskontrolle in Kraft zu setzen.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der BVV vom 27.01.2016 wurde das Bezirksamt gebeten, die von der BVV beschlossenen Aufstellungsbeschlüsse für die vorgesehenen Erhaltungsgebiete Reuterkiez und Schillerpromenade bis zum 10.02.2016 zu erlassen und die Beschlüsse unmittelbar zur Veröffentlichung im Amtsblatt zu übermitteln sowie beschlossene Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 unmittelbar nach erfolgter Rechtskontrolle durch die Senatsverwaltung in Kraft zu setzen.
Mit Veröffentlichung der Verordnungen am 28.06.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 16 auf Seite 376 und Nr. 16 auf Seite 374 gemäß Schlussberichte zu Drs. 1376/XIX und Drs. 1449/XIX sieht das Bezirksamt damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs. Nr. 1460/XIX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 06.09.2022
Jochen Biedermann stellvertretender Bezirksbürgermeister |
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